Warnung der Verbraucherzentrale vor online-wohngeld.de

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) macht darauf aufmerksam – die Webseite online-wohngeld.de ist kein sicherer Ort um Wohngeld zu beantragen. Sie erweckt den falschen Eindruck, dass dies dort möglich sei. Dabei gibt es zusätzlich Kosten, ebenso wie der vzbv erläutert.



Irreführende Informationen auf der Webseite


Auf der Seite der Verbraucherzentrale NRW wird erklärt. Dass Worte „Wohngeld jetzt online beantragen“ Verbraucher irreführen. Die potenziellen Antragsteller glauben in ihrer Unkenntnis, dass sie tatsächlich einen Wohngeldantrag stellen können. Unklar bleibt jedoch, dass eine Rechnung über 29,99 Euro zu begleichen ist. Zudem wird kein Antrag an zuständige Behörden weitergeleitet. Die Bedürftigen verlieren ihr Geld und haben am Ende keinen Antrag eingereicht.



Fehlender Bezug zur zuständigen Behörde


Die angeblichen Anträge werden – so der vzbv – von der SSS-Software Special Service GmbH an das Bauministerium (BMWSB) gesendet. Das Ministerium hat bereits zahlreiche Anträge per Post erhalten. Es ist jedoch nicht zuständig dafür erklärt der vzbv. Deshalb wird die Bearbeitung dieser Anträge nicht stattfinden. Insoweit warnt der Bundesverband der Verbraucherzentralen gezielt. Ein Antrag bei der richtigen Wohngeldbehörde wird nicht gestellt.



Unklare Preisinformationen


Die Webseitenbetreiber behaupten, dass dort „formlose fristwahrende Erstanträge“ erstellt werden. Tatsächlich sieht der vzbv dies jedoch anders. Es gibt kein Hilfestellung zur Wahrung von Fristen. Bei normaler Bildschirmauflösung bleibt der Preis für die Unwissenden verborgen. In der Regel klicken Interessierte auf „Jetzt beantragen“ und scrollen zum Eingabeformular. Der Preis wird nur kurz vor der Schaltfläche „kostenpflichtig bestellen“ erwähnt. Eine klare Kommunikation die welche Webseite leisten sollte bleibt aus.



Dringender Handlungsbedarf für Betroffene


Der vzbv empfiehlt Betroffenen dringend, bei der zuständigen Wohngeldstelle ihrer Gemeinde einen Antrag einzureichen – um keine Zeit zu verlieren. Wohngeld wird erst ab dem Monat gezahlt in dem der Antrag gestellt wird. Die Verbraucherschützer haben den Betreibern der Webseite bereits eine Abmahnung zukommen lassen – unzureichende Informationen motivierten diesen Schritt. Je nach Reaktion ziehen sie sogar in Erwägung eine Unterlassungsklage einzureichen. Eine Sammelklage wird ähnlich wie geprüft – Betroffene könnten sich beteiligen, falls das Vorhaben zustande kommt.



Allgemeine Warnung vor Fake-Shops


Vor etwa zwei Wochen hatte die Verbraucherzentrale NRW ebenfalls vor einer Zunahme von Fake-Shops gewarnt. Diese locken Verbraucher mit günstigem Brennholz oder Heizöl in die Falle.






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