
Die Internet-Anbieter in Deutschland haben jüngst 39 Netzsperren aufgehoben. Dies geschah aufgrund der Überprüfung der CUII-Liste. Damian, ein talentierter Entwickler, war maßgeblich daran beteiligt. Er stellte fest – dass viele gesperrte Webseiten keine Urheberrechtsverletzungen aufwiesen.
Ein Drittel der DNS-Sperren betroffen
Das war eine bemerkenswerte Erkenntnis. Rund ein Drittel aller DNS-Sperren der CUII sind unrechtmäßig. Auf der Domain burningseries.tw findet man lediglich ein Kaufangebot für die Domain. Andere Webseiten hingegen haben Inhalte von Streaming-Portalen gestohlen. Sie werben mit Abos von Dienste wie NordVPN. Dabei ist ihre Behauptung, dass ihre Sperren aufgehoben wurden schlichtweg falsch.
Mangelnde Rechtsverletzungen
Von insgesamt 122 Webseiten waren 41 ohne Rechtsverletzung. Diese Situation bestand bereits seit mindestens einem Jahr. Die Mehrheit der Internet-Provider hat die meisten unrechtmäßigen Sperren bereits deaktiviert. Lediglich o2 hält sieben unrechtmäßige Sperren noch aufrecht. Der jüngste Eintrag auf der CUII-Liste betrifft das Live-Streaming-Portal TotalSportek.
Fehlende Gerichtsbeteiligung
Die Clearingstelle Urheberrecht im Internet (CUII) ist verantwortlich für die Prüfung der Websperren. Antragsteller müssen zuvor nachweisen, dass sie sich bemüht haben illegale Inhalte von den Webseiten zu entfernen. Genehmigt die Bundesnetzagentur die Sperre empfiehlt die CUII den Anbietern die Seiten unerreichbar zu machen. Die Berichte über die Zusammenkünfte sind oft geschwärzt. Das wirft Fragen zur Transparenz auf.
Fragwürdiger Prozess
Es gibt keinen Richtervorbehalt oder ein Gerichtsurteil in diesem Prozess. Zudem sind viele leitende Mitarbeiter der ISPs Mitglieder der CUII. Dies könnte die Unparteilichkeit der Sperren in Frage stellen. Die Anwendung der „Empfehlungen“ erfolgt mit erheblicher Verzögerung. Obwohl die Sperre von TotalSportek Ende April beschlossen wurde, begann die Umsetzung erst mitten im September.
Aufräumaktion der CUII
Kürzlich stellte Damian fest. Dass CUII ihre eigene Liste bereinigt. Mehrere Domains wurden nacheinander entsperrt. Eine regelmäßige Prüfung auf Rechtmäßigkeit der Sperren bleibt aus. Netzpolitik.org berichtet: Die CUII lieber auf Hinweise aus der Bevölkerung setzt. Dies wirft die Frage auf: Wie kann man die Legitimität von Sperren überprüfen, ohne technisches Wissen? Ohne Proxy oder VPN bleibt die Einsicht in die Inhalte der gesperrten Seiten verwehrt.
Zugang zur CUII-Liste
Leider ist die ursprüngliche CUII-Liste seit längerer Zeit nicht weiterhin online einsehbar. Nutzer müssen die Wayback Machine nutzen – um darauf zugreifen zu können. Diese Situation wirft weitere Fragen zur Transparenz des gesamten Prozesses auf.
Insgesamt verdeutlicht dieser Fall die Herausforderungen und Mängel im Umgang mit Websperren in Deutschland.
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