Ein massives Vorgehen gegen Cybermobbing
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Bundeskriminalamt (BKA) haben heute gegen Cybermobbing und Cyberstalking ermittelt. Das Bundeskriminalamt informierte über Razzien in zehn Wohnungen mutmaßlicher Mitglieder der Online-Gruppe New World Order. Diese Durchsuchungen fanden in den frühen Morgenstunden statt. Zahlreiche elektronische Geräte und Speichermedien wurden sichergestellt. Das BKA steht nun vor der Aufgabe – diese Daten auszuwerten.
Vorwürfe gegen Beschuldigte
Den Beschuldigten die im Alter zwischen 20 und 40 Jahren sind, wird vorgeworfen, Rädelsführer einer kriminellen Vereinigung zu sein. Die Generalstaatsanwaltschaft beschuldigt sie – systematisches Cybermobbing und Cyberstalking zu betreiben. Razzien wurden in mehreren Bundesländern durchgeführt. Hierzu gehören Bayern, Berlin, Brandenburg, Baden-Württemberg, Hessen und Niedersachsen.
Die virtuelle Organisation
Das BKA hat erklärt. Dass Mitglieder der New World Order sich ausschließlich online zusammenschlossen. Sie targetierten oft Personen aus der Online-Streamer-Szene. In sozialen Medien verfolgten sie diese Opfer. Bedrohungen und Beleidigungen waren an der Tagesordnung. Besonders betroffen waren Menschen mit Beeinträchtigungen. Die Ermittler fanden sogar Hinweise auf „kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ in Kommentaren.
Missbrauch von Notrufen
Die Mitglieder der New World Order sollen versucht haben, persönliche Daten der Geschädigten zu sammeln. Bei sogenannten Doxing-Events wurden diese Daten veröffentlicht. Manipulierte Telefonnummern halfen dabei. Auch falsche Identitäten wurden genutzt – um an Informationen zu gelangen. Wenn sie die Adressen ihrer Opfer kannten missbrauchten sie Notrufe bei Polizei und Feuerwehr.
Ein Beispiel für Cybermobbing: Drachenlord
Ein bekanntes Beispiel für Cybermobbing ist der YouTuber Rainer Winkler, besser bekannt als Drachenlord. Er wurde massiv von Hatern verfolgt. Trotz mehrerer Umzüge veröffentlichten diese seine Adresse in Chatgruppen. Aktionen gegen den Drachenlord wurden extrem. 2018 versammelten sich hunderte Hater vor seinem Elternhaus. Das führte zu einem großen Polizeieinsatz und sorgte für bundesweites Aufsehen.
Förderung eines härteren Vorgehens
Die LTO berichtet, dass Hass- und Hetzkampagnen wie die gegen Drachenlord inzwischen als Phänomen gelten. Bei der Justizministerkonferenz wird deshalb über eine Anpassung bestehender Gesetze nachgedacht. Der Stalking-Paragraf wird als unzureichend angesehen. Die Frage · ob die Taten der Hater mit vorhandenem Strafrecht behandelt werden können · bleibt offen.
Handlungsbedarf bei der Gesetzgebung
Die Justizminister erkennen an, dass individuelle Handlungen im Kontext von „Maskengames“ bereits von bestehenden Gesetzen betroffen sein können. Allerdings besteht eine Lücke bei Ersttätern im Rahmen des § 238 StGB. Auch der Missbrauch von Notrufen könnte weitere Anpassungen erfordern. Die Herausforderungen wachsen – während die Dunkelziffer solcher Taten auffällig hoch bleibt.
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