BKA erhält neue Lizenz für geheime Wohnungsdurchsuchungen

BKA erhält Lizenz für heimliche Wohnungsdurchsuchungen

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat die Genehmigung für verdeckte Wohnungsdurchsuchungen erhalten. Ein neues BKA-Gesetz macht dies möglich. Bisher war ein Antrag bei der Staatsanwaltschaft erforderlich. Diese Hürde entfällt nun. Es gibt jedoch Einschränkungen für die Verwendung dieser neuen Befugnisse.



Reform des BKA-Gesetzes auf dem Weg


Bundesinnenministerin Nancy Faeser bringt das Entwurf zur Reform des BKA-Gesetzes voran. Mit den neuen Regelungen möchte sie die Arbeit des BKA erleichtern. Sicherheitskreise berichten darüber im Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Das Bundesinnenministerium hebt hervor – dass das BKA eine zentrale Rolle in der Strafverfolgung spielt. Effektive Mittel sind in der digitalen und analogen Welt unerlässlich.



Befugnisse zum verdeckten Betreten von Wohnungen


Der Gesetzesentwurf sieht vor. Dass BKA bei bestimmten Ausnahmefällen die Befugnis zum verdeckten Betreten von Wohnungen erhält. Diese Maßnahmen sind als Begleitaktion zur Online-Durchsuchung gedacht. Cremiges Betreten privater Räume ist nur als Ultima Ratio zur Terrorbekämpfung gestattet.



Hürden zur Vermeidung von Missbrauch


Die gezielten Hürden sollen einen Missbrauch der Befugnisse verhindern. Verdeckt durchgeführt wird der Einsatz dieser Maßnahmen ausschließlich im Kontext der Terrorismusbekämpfung. Vorher musste die Polizei den Beschuldigten benennen und die Straftat angeben. Um eine Genehmigung zu erhalten – war ein detaillierter Antrag bei der Staatsanwaltschaft erforderlich. Wenn die Staatsanwaltschaft das als plausibel erachtete konnte ein Ermittlungsrichter eingeschaltet werden.



Ernsthafte Bedenken im Bundestag


Konstantin von Notz der stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, äußerte Bedenken. Er erklärte – dass es ernsthafte Zeiten seien. Das BKA benötigen vertretbare moderne Ermittlungsbefugnisse. Diese müssten jedoch im Rahmen der Verfassung stehen. Das Bundesverfassungsgericht habe zu den Themen Lauschangriff und Technik klare Vorgaben erlassen. Eine Prüfung des Gesetzentwurfs sei notwendig.



Rückblick auf frühere Vorstöße


Im Jahr 2018 gab es bereits einen ähnlichen Vorstoß. Damals wollte man der Polizei einen freien Zugang zu privaten Wohnungen gewähren. Der Grund waren die Installationen von Überwachungssoftware. Das Justizministerium sah dies als zielführend an. Die gegenwärtigen Methoden zur Installation der Software hätten erhebliche rechtliche Probleme aufgeworfen. In der Folge gab es ebenfalls damals viel Kritik – vor allem von den Grünen.






Kommentare

Die künftigen Maßnahmen des BKA erfordern eine sorgfältige Beobachtung. Der Balanceakt zwischen Sicherheit und den Rechten der Bürger steht auf dem Prüfstand. Es bleibt abzuwarten; ebenso wie sich die Regelungen tatsächlich auf die Praxis auswirken.


Anzeige