
Der Filehoster Uptobox hat einen herben Rückschlag erlitten. Ein französisches Amtsgericht wies den Antrag des Unternehmens zurück die Sperrung seiner Website zu beenden. Die Filesharing-Plattform bleibt damit weiterhin offline.
Von Erfolg zu Misserfolg: Die Geschichte von Uptobox
In den vergangenen Jahren entwickelte sich Uptobox zu einer der beliebtesten Plattformen für den Dateiaustausch im Internet. Millionen von Nutzern hatten der Dienstleistung ihr Vertrauen geschenkt. Doch im letzten Jahr geriet die Plattform ins Visier der Unterhaltungsindustrie. Große Unternehmen wie Amazon und Disney äußerten Bedenken hinsichtlich mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen auf Uptobox. Damit erlangte das französische Gericht die Befugnis die Website zu sperren. Die Polizei durchsuchte daraufhin die Server des Unternehmens.
Gerichtsverfahren: Die Verteidigung von Uptobox
Die Betreiber von Uptobox haben sich um eine rechtliche Verteidigung bemüht. Sie behaupteten, ihre Plattform sei kein „Piratenparadies“, ebenso wie es die Rechteinhaber darstellten. Zudem wiesen sie auf ihre „Takedown“-Politik hin. Diese Politik soll sicherstellen – dass urheberrechtlich geschützte Inhalte schnell entfernt werden.
Gerichtsentscheidung: Rechteinhaber setzen sich durch
Das Pariser Gericht war jedoch nicht überzeugt. Es folgte den Argumenten der Rechteinhaber – die aufgezeigt hatten. Dass Uptobox hauptsächlich für den illegalen Austausch geschützter Inhalte genutzt wird. Eine Untersuchung der Association for the Fight against Audiovisual Piracy (ALPA) war entscheidend für das Gericht. Diese Organisation hatte eine Testdatei auf Uptobox hochgeladen. Obwohl sie auf einen Hinweis hin entfernt wurde konnte die Datei später wieder problemlos hochgeladen werden.
Noch alarmierender ist, dass über 25․000 aktive Links auf Uptobox analysiert wurden. Erschreckende 84 % dieser Links verwiesen auf rechtsverletzende Inhalte. Diese prägnanten Zahlen begünstigten die Entscheidung des Gerichts.
Zukunft von Uptobox: Ein Comeback ist ungewiss
Das Gericht stellte klar, dass die Verwaltung von „Takedown“-Anfragen nicht ausreicht. Proaktive Maßnahmen müssen von Uptobox ergriffen werden. Dazu gehören das Verhindern des erneuten Hochladens gelöschter Dateien und ebenfalls das Bestrafen von Wiederholungstätern. Außerdem sollte sichergestellt werden, dass urheberrechtlich geschützte Inhalte nicht erneut hochgeladen werden können. Nach Auffassung des Gerichts hat Uptobox durch die Unterlassung dieser Maßnahmen wissentlich oder zumindest fahrlässig zur Verbreitung illegaler Inhalte beigetragen.
Mit dieser Entscheidung steht das Schicksal von Uptobox auf der Kippe. Die Betreiber die von Dubai aus agieren hatten gehofft die Blockade aufheben zu können. Ihr Versuch scheiterte jedoch. Die Anforderungen die das Gericht an die Plattform stellt sind hoch. Die geforderten Änderungen würden grundlegende Anpassungen im Betrieb nötig machen. Es bleibt fraglich – ob die Betreiber dazu bereit sind.
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