Gesichtserkennung: Neue Regelungen für BKA und Bundespolizei

Gesichtserkennung: grünes Licht zur Nutzung für BKA und Bundespolizei

Bundesinnenministerin Faeser und die neue Gesetzesinitiative


Eine bedeutende Entwicklung steht bevor – Bundesinnenministerin Nancy Faeser von der SPD plant, dem Bundeskriminalamt (BKA) und der Bundespolizei den Einsatz von Gesichtserkennungstechnologie zu erlauben. Diese Maßnahme soll dazu dienen die Suche nach mutmaßlichen Terroristen und Schwerverbrechern zu erleichtern. Die Ministerin hat hohe Erwartungen – Terroristen sollen damit schneller aufgespürt werden können.



Gesichtserkennung als Ermittlungstool


Nach einem Bericht des „Spiegel“ ist es nun Fahndern erlaubt, Verdächtige zu identifizieren. Die Identifizierung erfolgt durch einen Abgleich von Fotos aus sozialen Netzwerken und anderen Internetquellen. Es wird angestrebt die Behörden in die Lage zu versetzen den Aufenthaltsort von Verdächtigen zu ermitteln. Besondere Hoffnung besteht darin, unbekannte Straftäter wie IS-Mitglieder zu identifizieren. Solche Mitglieder könnten in Europa untergetaucht sein, anschließend Screenshots aus gewalttätigen Videos erstellt wurden.



Nutzung von synthetischer Intelligenz für die Suche


Außerdem ist eine automatisierte Datenanalyse unerlässlich. Mithilfe von künstlicher Intelligenz kann die Suche nach dem Aufenthaltsort der Verdächtigen unterstützt werden. So könnten weitere Hinweise gewonnen werden.



Anpassungen der Polizeigesetze


Der Gesetzentwurf begründet die Maßnahmen folgendermaßen – Polizeibehörden benötigen moderne Befugnisse. Faeser plant eine Änderung mehrerer Polizeigesetze. Auch ein neuer Paragraf 98e in der Strafprozessordnung soll eingeführt werden. Dieser erlaubt einen biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet. Eine Live-Gesichtserkennung aus Überwachungskameras ist jedoch ausdrücklich nicht vorgesehen. Der Gesetzentwurf steht allerdings noch zur Abstimmung durch das Kabinett und den Bundestag an.



Frühere Planungen und Datenschutzbedenken


Bereits im Jahr 2020 gab es Überlegungen zur Einführung von Gesichtserkennung. Ein altersmäßiger Gesetzesentwurf sollte die Befugnisse der Bundespolizei erweitern. Geplant war der Einsatz an 135 Bahnhöfen. Das Ziel war – die digitale Gesichtserkennung als zentrales Element in der Verbrechensbekämpfung fest zu etablieren. Doch diese Pläne wurden aufgrund offener Fragen vorerst auf Eis gelegt.



Ulrich Kelber der Bundesbeauftragte für Datenschutz, äußerte Bedenken. Biometrische Gesichtserkennung könnte einen weitreichenden Grundrechtseingriff darstellen. Das Fehlen konkreter Vorschriften sorgt für Unsicherheit. In Europa sollte die Gesichtserkennung im öffentlichen Raum untersagt bleiben.



Aktuelle Entwicklungen und öffentliche Reaktionen


Das Thema hat durch die Festnahme der ehemaligen RAF-Terroristin Daniela Klette wieder an Bedeutung gewonnen. Ein Journalist stieß auf Fotos von ihr die sie unter falschem Namen in einem Capoeira-Tanzklub in Berlin zeigten. Das zuständige LKA Niedersachsen bemängelte die fehlende Rechtsgrundlage für die Fahnder.



Der Tagesspiegel berichtete, dass die Grünen im Bundestag die bestehenden EU-Bestimmungen zur KI-Gesichtserkennung als unzureichend kritisierten. In einem Gastbeitrag forderten Innenpolitiker Marcel Emmerich und Digitalexperte Tobias Bacherle ein Verbot für KI-Anwendungen zur Gesichtserkennung. Ihrer Meinung nach führt dies zu einem massiven Eingriff in die Privatsphäre vieler Menschen. Eine Verbesserung der Sicherheit sei zusätzlich nicht erkennbar.






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