Gutscheinkarten-Betrug: Eine neue perfide Masche

Viele Betrüger setzen mittlerweile auf den sogenannten "Gutscheinkarten-Betrug". Dabei verwenden sie manipulierte Barcodes. Diese Barcodes überkleben sie dann auf den Originalbarcodes der Gutscheinkarten. Solche Karten platzieren sie erneut in den Geschäften.



Der Trick an der Kasse


Beim Kauf einer dieser manipulierten Gutscheinkarten geschieht etwas Unbemerkbares. An der Kasse wird der Betrag scheinbar korrekt verbucht. Doch die Realität sieht anders aus. Statt auf die gekaufte Karte wird der Betrag dem Täter gutgeschrieben. Unglaublich – die Kunden bemerken oft erst zu spät, dass ihre Karte wertlos ist.



Polizei warnt vor gefälschten Barcodes


Die Polizei in Erfurt hat nun gewarnt. Es sei wichtig – beim Kauf von Gutscheinkarten besonders aufmerksam zu sein. Barcodes könnten überklebt sein. Dies berichtet der MDR in einem aktuellen Beitrag. Ein Betrüger profitiere dadurch direkt vom Guthaben der Karte.



Außer Spesen nichts gewesen


Mit der neuen Methode erhalten Betrüger ungehinderten Zugang zu dem aufgeladenen Guthaben. Käufer hingegen bleiben mit wertlosen Gutscheinkarten zurück. Beim Verwenden der Karte wird klar - nichts geht. Der beschenkte Benutzer kann das Guthaben nicht einlösen. Bitter enttäuscht bleibt er zurück.



Handlungstipps bei Betrug


Die Polizei empfiehlt schnelles Handeln. Tappen betroffene Personen in die Falle sollten sie Anzeige erstatten. Auch der Kartenanbieter müsse informiert werden. Man solle den Kaufvorgang klären um eine Lösung zu finden.



Weitere betroffene Regionen


Laut MDR-Anfragen an das Magazin "Voss & Team" sind nicht nur Thüringen betroffen. Sachsen – Hessen und Bremen verzeichneten ähnlich wie Fälle dieser Art. Die Methode greift bundesweit um sich.



Schadenshaftung bleibt ein Graubereich


Eine Grundsatzentscheidung zu dieser Betrugsmasche gibt es bislang nicht. Tatjana Halm von der Verbraucherzentrale Bayern beschreibt die Lage als unklar. Urteile fehlen. Die Definition der Gutscheinkarte – ob mangelhafte Ware oder Bargeld – sei entscheidend für die Ersatzfrage. Halm tendiert zu letzterem. Händler müssten Ansprüche gegen den Betrüger geltend machen. Verbraucher hofften auf einvernehmliche Lösungen.



Barcode-Überprüfung empfohlen


Ralf Reichertz von der Verbraucherzentrale Thüringen weist hin - die Barcodes sollten kontrolliert werden. Vorschlag: Kunden bitten eigenständig an der Kasse um die Überprüfung. Er betont das Recht der Käufer auf die korrekte Gutschrift. Wiederum müsse der Händler gegenüber dem Betrüger agieren. Glücklicherweise oft die Händler kulant erscheine – laut MDR würden Schäden in der Regel ersetzt.



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Niemand möchte betrogen werden – besonders nicht beim Kauf von Gutscheinen für geliebte Personen. Vorsicht ist geboten!






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