
Gericht verhängt drakonische Strafe zur Einhaltung des Urheberrechts
Stockholm (PMÖD): Im Juni dieses Jahres verurteilte das Patent- und Marktberufungsgericht in Stockholm den Beschuldigten J.E. schwer. Aufgrund von Verstößen gegen das Urheberrechtsgesetz muss J.E. 100 Tagessätze zahlen und zudem 2⸴7 Millionen SEK (etwa 240․064 Euro) an die Rechteinhaber entrichten. Der Angeklagte betrieb den illegalen Dienst "Scandinavian IPTV".
Früheres milderes Urteil widerrufen
Die Entscheidung des Patent- und Marktberufungsgerichtes basiert auf einem komplexen IPTV-Fall der am 19. Juni 2024 verhandelt wurde. Vorher hatte das Patent- und Marktgericht am 6. April 2023 ein deutlich milderes Urteil gefällt. Die Dänische Anti-Piraterie-Gruppe Rights Alliance lieferte entscheidende Informationen zu diesem Fall.
Verbrechen und Beweislage
In der ursprünglichen Gerichtsverhandlung wurden nur begrenzte Beweise vorgelegt. Das Gericht verurteilte J.E. für eine einwöchige illegale Aktivität. Eine Bewährungsstrafe und 60 Tagessätze in Höhe von 34․800 SEK (etwa 3․100 Euro) waren die damaligen Sanktionen.
Mit einer Berufung wollte der Beschuldigte alle Anklagen und Schadensersatzansprüche abwenden. Der Staatsanwalt pochte jedoch auf eine Verurteilung samt Einziehung illegaler Einnahmen von 4․000․000 SEK (355.650,72 Euro).
Härteres Berufungsurteil
**Neues Urteil: Der PMÖD urteilte grundlegend anders und machte J.E. für die gesamte Dauer der Straftaten verantwortlich – vom 20. August bis 17. Mai 2022. Damit erhielt J.E. abermals eine Bewährungsstrafe und 100 Tagessätze. Zusätzlich muss er an Svensk Filmindustri 747․500 SEK (66.462,23 Euro) und an Nordisk Film 2․032․500 SEK (180.715,00 Euro) zahlen.**
Schuldeingeständnis und umfassende Ermittlungen
J.E. gab zu, Scandinavian IPTV zu betreiben – hierzu verwaltete er die Website scand-iptv.com, verkaufte IPTV-Boxen und Abonnements und nahm über zwei PayPal-Konten Kundenzahlungen entgegen. Polizeibeamte durchsuchten am 17. Mai 2022 J.E.'s Haus. Vor Ort wurde auf einem IPTV-Gerät nach Filmen gesucht. Bis auf zwei Filme waren alle abspielbar.
**J.E. behauptete, ein anderer Dienst werde genutzt – das Gericht wies diese Aussage als unglaubwürdig zurück.**
Beachtliche Einnahmen durch illegale Aktivitäten
Der Fall ergab sich aufgrund einer Anzeige der Rights Alliance bei der Polizei. Scandinavian IPTV wurde bemerkt, weil er bei Google-Suchergebnissen weit oben stand.
**Rights Alliance erläuterte––ein umfangreiches Angebot an Filmen und Fernsehkanälen sei ohne Erlaubnis bereitgestellt worden. Darüber hinaus erhielt J.E. innerhalb von über zwei Jahren rund 5․000 Zahlungen im Gesamtwert von etwa 5⸴3 Millionen SEK (471.237,00 Euro). Diese Summen flossen auf J.E.'s Bankkonten––Teilweise ebenfalls in Bitcoins.**
Beschlagnahmungen und weitergehende Ermittlungen
Die kriminalistische Aktivität wurde weiter eindrucksvoll dargestellt: Zahlungen, Logins und spezifische Informationen auf J.E.'s Geräten verbanden ihn klar mit dem illegalen Dienst. Ein Zwangsverwaltungsbeschluss betrifft über 16 Millionen SEK zur Deckung der Schadensersatzansprüche.
Beobachtungen:
Die Deutsche Öffentlichkeit interessierten solche strafen in der Regel nicht.
Dieser Fall könnte jedoch eine Ausnahme sein.
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