Rundfunkbeitrag: Gebührenbefreiung bei Unzufriedenheit möglich?

Einführung des Rundfunkbeitrags


Für die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zahlt jeder Haushalt in Deutschland monatlich 18⸴36 Euro was 220⸴32 Euro jährlich ergibt. Doch nicht jeder akzeptiert diese Regelung ohne Weiteres.



Der Fall der Frau aus Rosenheim


Unzufrieden mit dem Programmangebot vertrat eine Frau aus Rosenheim die Auffassung. Dass Amazon Prime – Apple TV und Netflix bessere Alternativen böten. Daher beantragte sie eine Befreiung von den Rundfunkgebühren und entschied sich, den Rechtsweg zu gehen.



Die Klage vor Gericht


Die Klägerin argumentierte vor dem Verwaltungsgericht München, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk aufgrund mangelnder Meinungsfreiheit und schlechter Programminhalte ein "generelles Strukturversagen" aufweise. Ihre Argumente liefen ins Leere – der Gerichtshof wies die Klage ab mit der Begründung, dass die Beitragspflicht unabhängig von der Zufriedenheit mit dem Programm bestehe.



Urteil des Verwaltungsgerichts


Am 17․07․2023 entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Az. 7 BV 22․2642), dass Einwände gegen die Rundfunkgebühren wegen angeblich schlechter Programmvielfalt unzulässig seien. Die Aufsichtsgremien – pluralistisch besetzt – überprüften die Einhaltung der verfassungsrechtlichen Vorgaben durch die Anstalten.



Keine Gebührenbefreiung


Beitragszahlern bleibt nur der Weg der Beschwerde bei den Sendern oder zuständigen Gremien. Die Berufung der Klägerin wies das Gericht ähnlich wie ab. Das Bundesverfassungsgericht bestimme: Der Rundfunkbeitrag als Gegenleistung für die Empfangsmöglichkeit erhoben werde, zur Sicherstellung einer staatlich unabhängigen Finanzierung.



Der Fall beim Bundesverwaltungsgericht


Nun hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) die Möglichkeit zur Revision zugelassen. Der Fall erhält dadurch eine neue Dimension. Die Gerichtszulassung könnte klären · ob und unter welchen Voraussetzungen gegen die Beitragserhebung eingewendet werden kann · dass der Auftrag der Rundfunkanstalten verfehlt werde.



Potenzielle Auswirkungen


Auf dem Blog der Kanzlei Vetter & Mertens wird die Zulassung der Revision als potenziell folgenreich für ARD und ZDF angesehen. Möglicherweise reagieren die Öffentlich-Rechtlichen mit qualitativ hochwertigen Initiativen bereits vor einem Urteil – eine Qualitätsoffensive könnte unzufriedene Zuschauer beruhigen.



Erneut dürfen sich deshalb sowie Beitragszahler als ebenfalls die öffentlich-rechtlichen Anstalten auf das kommende Urteil gespannt.






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