Gemeinschaftsklage gegen Prime Video: Mehr als 18.000 Anschlüsse

Einführung und Hintergrund


Mehr als 18.000 Personen haben sich einer Gemeinschaftsklage gegen Amazon angeschlossen. Angeklagt wird die Einführung von Werbung im Prime Video-Service. Diese Maßnahme wird von der Verbraucherzentrale Sachsen als versteckte Preiserhöhung gesehen - gibt sie an.



Unternehmen wie Amazon sind nicht unantastbar - erklärt Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen. Selbst einflussreiche Anbieter benötigen einige Ressourcen im Kampf der Verbraucherschutzes.



Amazon & Werbung im Prime Video


Seit dem 5. Februar zeigt der Amazon-Streamingdienst standardmäßig Werbung in Filmen und Serien. Wer werbefrei streamen möchte zahlt monatlich zusätzlich drei Euro.



Verbraucherschützer halten dies für rechtswidrig. Amazon hat Kunden lediglich informiert jedoch nicht deren Erlaubnis eingeholt. Wesentliche Vertragsänderungen bedürfen einer Zustimmung - argumentieren die Verbraucherzentralen.



Forderungen und Klagevolumen


Jedem Nutzer steht laut der Verbraucherzentrale Sachsen eine Rückerstattung von drei Euro pro Monat zu. Ein rechtliches Gefecht könnte sich über Jahre hinziehen - währenddessen wächst die Summe an. 17 Millionen potenzielle Kläger ergeben möglicherweise ein Gesamtvolumen von jährlich 610 Millionen Euro - rechnet die Verbraucherzentrale.



Beteiligung und Anmeldung


Wer sich der Klage anschließen will, braucht ein Prime Video-Abonnement vor dem 5. Februar 2024. Anmeldung über das Bundesamt für Justiz - die Verbraucherzentrale bietet eine Hilfestellung beim Ausfüllen.



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So eben zeigt der Fall, dass Verbraucherrechte ebenfalls gegen große Konzerne durchgesetzt werden können - Schlussendlich droht Amazon hier eine erhebliche finanzielle Belastung.






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