Amazon Prime Video: Sammelklage durch die Verbraucherzentrale

Einführung der Neuerungen bei Amazon Prime Video


Die Verbraucherzentrale Sachsen hat eine Sammelklage gegen Amazon Prime Video eingereicht. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) betrachtet insbesondere die kürzlich erfolgte Preiserhöhung bei Amazon Prime Video als rechtswidrig. Abonnenten – die vor dem 5. Februar 2024 ein Amazon Prime Abo hatten können sich seit gestern für die Klage eintragen. Einseitige Vertragsänderungen seitens Amazon sind der große Streitpunkt.



Hintergrund der Klage


Im Januar kündigte Amazon die Werbeeinspielungen für Serien und Filme an - diese würden ab dem 5. Februar 2024 beginnen. Verbraucher wurden vor die Wahl gestellt: Entweder reklamebezogene Einspielungen hinnehmen oder – für monatlich 2⸴99 Euro – weiterhin ohne Werbung streamen. Der vzbv hält dies für eine versteckte Preiserhöhung und antwortete sofort mit einer Abmahnung.



Rechtliche Bedenken und Forderungen


Laut vzbv stellt die Einführung von Werbung eine wesentliche Veränderung der Vertragsbedingungen dar. Eine bloße Information über die Änderung, gestützt auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sei nicht ausreichend. Amazon müsse dafür die explizite Zustimmung der Nutzer einholen – alles andere sei irreführend. Michael Hummel von der Verbraucherzentrale Sachsen betont, dass solch gravierende Änderungen nur mit Verbrauchereinwilligung gültig sind.



In der Anklage fordert der Kläger als Schadensersatz die Rückzahlung der durch die Preiserhöhung eingenommenen Beträge. Für jene Verbraucher die das teurere Modell ablehnten, wird ein Schadensersatz in Höhe von mindestens der Hälfte des seit dem 05․02․2024 gezahlten monatlichen Entgelts gefordert.



Argumentation von Amazon


Amazon rechtfertigt die Änderungen damit, dass fortwährende Investitionen in attraktive Inhalte erforderlich sind – nur so könnten zukünftige Investitionen in den Service über längere Zeiträume aufrecht erhalten werden. Allerdings hält der vzbv dagegen – entscheidend sei, dass solche Änderungen fair und transparent kommuniziert werden.



Sammelklage: Was betroffene Verbraucher tun können


Seit Donnerstag können alle Amazon-Kunden die vor dem 5. Februar ein Prime-Video-Abo besaßen, ihre Ansprüche über das Klageregister der Verbraucherzentrale an das Bundesamt für Justiz anmelden. Es gibt ein Online-Anmeldeformular – für Verbraucher ohne Internetzugang ebenfalls schriftlich verfügbar. Michael Hummel bekräftigt, dass es sich unabhängig von einer etwaigen Nutzung des Video-Dienstes lohnt, sich in das Klageregister einzutragen – selbst wenn das Abo inzwischen nicht weiterhin besteht. Sammeln sich die Beträge über mehrere Jahre – könnte die Rückerstattung pro Abonnent erheblich sein.



Die Verbraucherzentrale gibt den Kunden die Handlungsoptionen – sowie für jene die das teurere Zusatz-Abo akzeptiert als auch jene die nicht aktiv gehandelt haben. Letztlich könnte es um mehrere Jahre nutzlos gezahlter Gebühren gehen – auf eine Summe von etwa 36 Euro jährlich gerechnet.






Kommentare


Anzeige