Erfolg für Konsumentenschützer
Die österreichischen Konsumentenschützer haben einen bemerkenswerten Erfolg errungen: Netflix zahlt Abonnenten bis zu 30 Euro zurück. Grund sind die Preiserhöhungen in den Jahren 2019 und 2020. Die Bundesarbeiterkammer (AK) hatte diese Erhöhung als unrechtmäßig eingestuft & Klage eingereicht. Ein Vergleich wurde nun erzielt.
Rückerstattung für die Abonnenten
Wer von einer der Preiserhöhungen betroffen ist, kann 20 Euro von Netflix erhalten - bei beiden Preisanstiegen sogar 30 Euro. Netflix sendet hierzu aktuell E-Mails an österreichische Abonnenten. Das Angebot enthält einen Code, welcher in ein Netflix-Formular eingetragen werden muss.
Optionen und Risiken
Durch die Annahme des Angebots verzichtet der Kunde auf das Recht, eine gerichtliche Klage zu erheben - welches hätte höhere Rückerstattungen bringen können. Jedoch bleibt die Rechtslage ungeklärt und könnte erhebliche Prozesskosten verursachen. Deshalb zieht die Bundesarbeiterkammer ihre Klage im Auftrag der AK Oberösterreich zurück um langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden.
Entwicklungen in Deutschland
In Deutschland hingegen ist keine Rückerstattung seitens Netflix zu erwarten. Ein Berliner Gericht stellte zwar fest, dass Preisanpassungsklauseln rechtlich unwirksam sind. Jedoch behauptet Netflix die Zustimmung zu den Preiserhöhungen bei jedem deutschen Kunden eingeholt zu haben - was den Vertrag erlöschen ließ.
Rolle der Arbeiterkammern
Die österreichischen Arbeiterkammern vertreten die "sozialen, wirtschaftlichen, beruflichen und kulturellen Interessen" der Arbeitnehmer, inklusive Konsumentenschutz. Fast alle Arbeitnehmer sind Mitglieder. Die Mitgliedschaft ist - im Gegensatz zu Gewerkschaften - nicht freiwillig. Zudem betreibt die Einrichtung den Verein für Konsumenteninformation (VKI) - die wichtigste Verbraucherschutzeinrichtung in Österreich.
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