Verbraucherschützer vs. DAZN: Sammelklage wegen Preiserhöhungen eingereicht

Einleitung


Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage gegen den Sport-Streaming-Dienst DAZN eingereicht. Diese Klage wurde beim Oberlandesgericht Hamm deponiert ebenso wie in einer aktuellen Mitteilung vom Dienstag bekannt gegeben wurde.



Kern des Problems


Die Klage zielt auf Preiserhöhungen die DAZN in den Jahren 2021 und 2022 vorgenommen hat. Es geht um eine spezifische Erhöhung im August 2022 bei der der Preis für Bestandskunden von 15 auf 30 Euro anstieg. Ramona Pop, Vorständin des vzbv, äußerte, dass die Vorgehensweise von DAZN unangemessen benachteiligend und intransparent sei. Nutzer wurden ohne ihre ausdrückliche Zustimmung mit höheren Kosten belastet.



Gerichtliche Vorgeschichte


Bereits ein Urteil des Landgerichts München im Juni bestätigte die Intransparenz bestimmter Klauseln in den Nutzungsbedingungen von DAZN. Insbesondere wurde die Preisanpassungsklausel kritisiert die einseitig Preiserhöhungen ermöglichte jedoch bei verbesserten Marktbedingungen keine Preissenkungen vorsah. DAZN hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.



Ziel der Sammelklage


Der vzbv strebt mit der Sammelklage an die erhöhten Abopreise für die Betroffenen zurückzufordern. „Wir möchten klarstellen, dass solche einseitigen Preiserhöhungen nicht zulässig waren“, betont Pop. Betroffene können sich der Klage anschließen, sobald das entsprechende Klageregister eröffnet ist. Bis dahin haben sie die Möglichkeit, sich für einen Nachrichten-Feed anzumelden um den Verlauf der Klage zu verfolgen.



Reaktion von DAZN

Auf Nachfrage hat DAZN sich bisher nicht zu den Vorwürfen oder der eingereichten Klage geäußert.






Kommentare

Mit der Einreichung der Sammelklage gegen DAZN verfolgt der vzbv das Ziel die Interessen der Verbraucher zu wahren und rechtlich durchzusetzen. Dass Preissteigerungen transparent und nachvollziehbar sein müssen. Das Oberlandesgericht Hamm wird entscheiden müssen inwiefern die beanstandeten Preiserhöhungen rechtens waren.


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