Der iGBA-Konflikt: Apples Entscheidung sorgt für Unruhe

Regeländerung bei Apple öffnet die Türen – obwohl noch nicht ganz


Am 5. April hat Apple eine bedeutsame Änderung seiner App-Store-Regeln durchgeführt. Nun sind – erstmals – Retro-Spieleemulatoren mit nachladbaren Inhalten erlaubt. Die neuen Bestimmungen ermöglichen es Anwendungen, diverse Arten von Software, ebenso wie HTML5-Mini-Apps, Mini-Spiele und Emulator-Apps für Retro-Spielkonsolen, zu beinhalten. – Damit schien eine Tür für Nostalgiker & Retro-Spiel-Fans geöffnet zu werden.



Ein Konflikt entsteht: der Fall iGBA


Doch die Freude war von kurzer Dauer. Der Gameboy-Emulator iGBA der als Klon des bekannten, bisher nur außerhalb des App Stores verfügbaren GBA4iOS galt, gerät schnell ins Kreuzfeuer. Apple hatte iGBA zunächst zugelassen entschloss sich aber dann die App aus dem Store zu entfernen. Der Grund? Verstöße gegen verschiedene Regelungen des App Stores.



Entwickler zwischen Enttäuschung und Sarkasmus


Die Situation stieß besonders beim Macher von GBA4iOS Ryan Testut auf Unmut. – Er hatte die Veröffentlichung seines eigenen Produkts längst geplant. Dass Apple seinem Klon zunächst den Vorzug gab ärgerte ihn. „Ich bin sauer, dass Apple sich die Zeit genommen hat, Emulatoren zuzulassen und dann einen Abklatsch meiner eigenen App zugelassen hat“, äußerte Testut enttäuscht. Ironisch kritisierte er die App-Review-Prozesse von Apple die solche Fälle eigentlich verhindern sollten.



Apple nennt die Gründe – Spam & Urheberrechte


Apple teilte mit, dass iGBA gegen zwei spezifische Regeln verstoßen habe: „Spam“ und Urheberrechte. Zwar spezifizierte das Unternehmen nicht die genauen Inhalte der Verstöße, es liegt jedoch nahe. Dass Möglichkeit, urheberrechtlich geschützte ROMs abzuspielen, darunter beliebte Spiele wie „Pokémon“, „Tetris“ oder „Legend of Zelda“, zum Problem wurde.



Ein offenes Ende: Fragen bleiben


Die Entfernung von iGBA aus dem App Store hinterlässt Fragen. Auch wenn GBA4iOS als Open-Source-Projekt nicht direkt von den Vorwürfen betroffen ist, verdeutlicht der Fall die unscharfen Grenzen im Umgang mit urheberrechtlich geschützten Inhalten im digitalen Zeitalter. Apple betont zwar in seinen Richtlinien, dass Inhalte lizenziert sein müssen allerdings die praktische Umsetzung erwies sich im Fall iGBA als schwierig.



Der Streit wirft ein Schlaglicht auf die Herausforderungen die bei der Anpassung altbewährter Regeln an die realen Gegebenheiten des App-Marktes entstehen können. – Und er zeigt deutlich dass die Balance zwischen Innovation Nostalgie und rechtlicher Korrektheit ein schmaler Grad bleibt.






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