
In der bereits heutigen digitalen Ära stolpern wir bisweilen über Situationen die uns an dystopische Sci-Fi-Romane gedenken. Und so ist es kaum verwunderlich wenn der neueste Plot aus dem Tech-Drama des Lebens unmittelbar vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) spielt. Es geht um nicht ergänzend und nicht weniger als unsere Fingerabdrücke und ihre ungewollte Rolle in den Personalausweisen. Genau richtig gelesen: Unseren kleinen unschuldigen Fingerabdrücken droht im Kontext des Datenschutzes eine Hauptrolle in einem modernen Überwachungsstaat.
Kampf der Titanen: Datenschützer vs․ Bürokratie
Im Zentrum des Geschehens steht Detlev Sieber (Bürgerrechtler) der sich dank seiner Rolle bei der NGO digitalcourage aufgemacht hat die Speicherpflicht für Fingerabdrücke in deutschen Personalausweisen herauszufordern. Man könnte der Ansicht sein David gegen Goliath sei an diesem Ort ein passender Vergleich, denn was ist schon ein Einzelner gegen ein ganzes Staatssystem? Aber wie die Geschichte lehrt darf man Mut und Entschlossenheit nicht unterschätzen.
Sieber wird unterstützt von digitalcourage (bekannt ebenfalls unter dem klangvollen Namen „FoeBuD“ von damals) und machte im Jahr 2021 nicht beim Wiesbadener Verwaltungsgericht halt, vielmehr schaffte es seine Klage vollkommen gleich beim mächtigen EuGH zu landen. Die ausschlaggebende Frage welche dort verhandelt wird: Dürfen unsere Fingerabdrücke problemlos so für Personalausweise gespeichert werden oder nicht?
Auf der Suche nach Privatsphäre
digitalcourage legt den Finger (ohne Ironie) in die Wunde des Datenschutzes und fragt laut: Sind wir alles potenzielle Verbrecher in den Augen des Staates? In einer feurigen Ansprache macht die NGO verständlich, dass das derzeitige Vorgehen ausgeprägt an das misstrauische Verhalten von Polizeistaaten erinnert. Angeprangert wird die Datenkrake 'Staat,' die unsere biometrischen Daten sammelt, ohne mit der Wimper zu zucken.
"Ein Datenleck bei unseren Fingerabdrücken wäre katastrophal," warnt die Organisation und empfiehlt bei abgelaufenen Personalausweisen lieber auf einen vorübergehenden Einsatz zu verzichten und stattdessen auf den Reisepass zurückzugreifen.
Plädoyer vor dem Tribunal
In Luxemburg wo die EuGH-Richter in ihren Roben über Recht und Unrecht entscheiden, wurde diese hitzige Debatte schon mündlich verhandelt. Am Ball waren neben den Anwälten von digitalcourage auch Vertreter aller EU-Mitgliedsstaaten der EU-Kommission, des Parlaments und des Rats. Eines ist deutlich: digitalcourage kämpft gegen eine starke Front.
Als wäre es nicht schon dramatisch genug, empfiehlt die Generalanwältin Laila Medina die Klage abzuweisen. Ob der EuGH dieser Empfehlung folgen wird oder sich von den Argumenten des Datenschutzes überzeugen lässt bleibt spannend.
Und der Countdown läuft
Während wir hier sitzen und Kaffee trinken, tickt die Uhr unerbittlich dem 21. März 2024 entgegen. An diesem Tag wird der EuGH verkünden, ob unsere Fingerabdrücke darüber hinaus ohne unser explizites Einverständnis in den Ämtern landen dürfen oder nicht. Die Entscheidung steht im Raum wie eine elektrisch geladene Wolke, bereit, bei Bekanntgabe für Donner oder Sonnenschein zu sorgen.
Dieses Drama liebe Leser zeigt uns einmal mehr wie weit wir im Zeitalter der Informationstechnologie gekommen sind. Wo Datenschutz auf Sicherheitsbedürfnisse trifft entsteht ein Spannungsfeld welches seinesgleichen sucht. Bleibt zu hoffen: Das Urteil des EuGH nicht nur den Rechtstexten gerecht wird, sondern gleichermaßen den Bürgerrechten und der Privatsphäre auf die wir doch alle so pochen.
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