In der letzten Woche beriet der Bundestag erstmals über den Gesetzentwurf zur Digitalisierung des Finanzmarktes, FinmadiG. Bereits Ende Oktober veröffentlichte das Bundesfinanzministerium den Referentenentwurf für das Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG). Dieses Gesetz dient der nationalen Umsetzung der EU-Regulierungen im digitalen Finanzbereich.
Erhöhte Kontrolle im Finanzsektor
Mit dem FinmadiG plant die Bundesregierung unter anderem ein neues Gesetz zur Aufsicht über Märkte für Kryptowerte zu schaffen, das sogenannte KryptomärkteAufsichtsgesetz (KMAG). Das Gesetz soll die Bekämpfung von Finanzkriminalität Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf Transfers von Kryptowerten auszuweiten.
Der EU-Abgeordnete Dr. Patrick Breyer kritisiert allerdings die strengen Vorgaben des FinmadiG. Insbesondere das Verbot anonymer Transaktionen in digitalen Währungen ab dem ersten Euro stößt bei ihm auf Kritik. Laut Breyer wurde sogar die von der EU-Kommission ursprünglich vorgeschlagene Obergrenze von 1․000 € für anonyme Transaktionen gestrichen. Demnach müssen alle Nutzer von gehosteten Wallets sich identifizieren, ebenfalls dann wenn sie Geld an Wallets senden die fremden gehören.
Kritik an der Einschränkung finanzieller Freiheit
Der scheidende Abgeordnete Breyer betont. Dass Bargeld finanzielle Freiheit bedeute. Er argumentiert: Bargeld bietet die Möglichkeit ganz anonym einzukaufen und zu spenden, ohne Ausschlüsse oder Kontosperrungen befürchten zu müssen. Er warnt davor – dass das Verbot anonymer Zahlungen im digitalen Zeitalter die finanzielle Freiheit der Bürger einschränken könnte.
Breyer kritisiert zudem, dass Organisationen die auf anonyme Spenden angewiesen sind durch das FinmadiG beeinträchtigt werden könnten. Beispielsweise könnten Spenden an Plattformen wie Wikileaks oder Unterstützung für politisch Verfolgte ohne anonyme digitale Transaktionen erschwert werden.
Kontrollmaßnahmen ohne Mehrwert?
Breyer argumentiert, dass das Verbot anonymer Zahlungen in digitalen Währungen kaum Auswirkungen auf die Kriminalität haben werde. Vielmehr sieht er darin eine schleichende Einschränkung der finanziellen Freiheit der Bürger. Er äußert Bedenken wenn die Kontrolle über private Ausgaben zunehmen könnte und letztendlich sogar eine Abschaffung des Bargelds angestrebt würde.
Abschließend weist Breyer auf die ausführliche Kommentierung des FinmadiG durch den Branchenverband BITKOM hin. Diese kritisiert zahlreiche Punkte des Gesetzentwurfs und stellt teilweise sogar die Sinnhaftigkeit infrage. Es bleibt abzuwarten – ebenso wie das FinmadiG weiter diskutiert und möglicherweise angepasst wird.
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