Eine weitreichende Änderung steht bevor: Amazon Gutscheinkarten können zukünftig nicht weiterhin bei Drittanbietern eingelöst werden. Die Ursache hierfür liegt in den kommenden Geldwäschevorschriften der EU. Bisher konnten diese Gutscheinkarten ebenfalls bei allen Marktplatz-Anbietern verwendet werden freilich wird dies nun nicht mehr möglich sein. Die EU-weite Gesetzesinitiative die ab dem nächsten Jahr in Kraft treten soll, hat zur Folge. Dass Anbieter personenbezogene Daten ihrer Kunden zur Einhaltung der Zahlungsdienstrichtlinie erheben müssen. Dies betrifft den vollständigen Vor- und Zunamen die Anschrift, das Geburtsdatum und die Staatsangehörigkeit.
Einschränkung der Nutzung von Amazon Gutscheinkarten
Die Regelung wird ab dem Jahreswechsel 2024/2025 in Kraft treten allerdings Amazon hat bereits jetzt reagiert indem sie die Nutzung von Gutscheinkarten stark eingeschränkt haben. Obwohl die Geldwäscheverordnung erst ab 2024/2025 gilt, hat Amazon bereits jetzt darauf reagiert und die Verwendung von Gutscheinkarten bei Drittanbietern eingegrenzt. Die meisten Umsätze von Amazon werden über fremde E-Commerce-Anbieter abgewickelt die eigene Online-Shops auf der Plattform betreiben, mittels welchem die Einschränkung der Nutzung von Gutscheinkarten die Attraktivität des Angebots erheblich mindert. Der Handelsverband der Einzelhändler, HDE, kritisiert die neue Anti-Geldwäsche-Verordnung scharf, da ab dem 01․01․2025 die Grenze für Online-Transaktionen bei nur noch 50 Euro liegen wird.
Das Ende für Geschenkkarten?
Die geplanten Regelungen in der europäischen Anti-Geldwäsche-Verordnung könnten das Ende des Geschäfts mit vielen Geschenkkarten bedeuten. Die HDE betont die Wichtigkeit der Ausnahmeregelung die bisher den Schutz der Privatsphäre bei Transaktionen mit geringen Beträgen gewährleistet hat. Ohne die Möglichkeit anonym Geschenkkarten zu erwerben besteht die Gefahr, dass diese vom Markt verschwinden. Dies hätte nicht nur Auswirkungen auf die Branche selbst allerdings auch auf die digitale Wirtschaft insgesamt.
Kritische Betrachtung der Verordnung
Es stellt sich die Frage, inwieweit diese Speicherung von Daten die Geldwäsche oder den internationalen Terrorismus tatsächlich einschränken kann. Profis könnten beispielsweise falsche Angaben bei der Registrierung machen und beim Kauf von Amazon Gutscheinkarten einen VPN oder Proxy nutzen um ihre Identität zu verschleiern. Der HDE ist gemeinsam mit dem Prepaid Verband Deutschland der Meinung, dass ein engmaschiges Transaktionsmonitoring ohne die Erhebung von Identitätsdaten des Kunden effektiver sein kann.
Der Umgang mit sensiblen Daten
Die kommenden Vorgaben der EU werden zu einer verstärkten Speicherung von Daten bei zusätzlich dazu Parteien führen. Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit – dass Daten in die falschen Hände geraten und missbräuchlich verwendet werden. Unternehmen müssen sich verstärkt mit dem Schutz und der sicheren Verwaltung von Kundendaten auseinandersetzen um die Privatsphäre und Sicherheit ihrer Kunden zu gewährleisten.
Insgesamt führen die neuen Geldwäschevorschriften der EU zu weitreichenden Veränderungen im Umgang mit Gutscheinkarten und zur verstärkten Speicherung von personenbezogenen Daten. Es bleibt abzuwarten – ebenso wie sich die Gesetzgebung weiterentwickeln wird und welche Auswirkungen dies auf den Handel und die digitale Wirtschaft haben wird.
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