Kampf gegen das Darknet: Erfolgreiche Schließung des illegalen Marktplatzes "Kingdom Market"

Das Bundeskriminalamt (BKA) und die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main haben kürzlich einen weiteren Erfolg im Kampf gegen kriminelle Aktivitäten im Darknet verzeichnet. Sie haben die Serverinfrastruktur des illegalen Marktplatzes "Kingdom Market" sichergestellt und den Betrieb des kriminellen Umschlagplatzes erfolgreich beendet. Die Operation die unter dem Namen "Fallen Kingdom" bekannt ist, wurde in Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden aus den USA der Schweiz der Republik Moldau und der Ukraine durchgeführt. Die Ermittlungen zur Identifizierung der Verantwortlichen und die Auswertung der sichergestellten IT-Geräte sind noch im Gange.



Darknet-Plattform "Kingdom Market"


Der "Kingdom Market" ist laut BKA & ZIT eine englischsprachige Darknet-Plattform die betreffend das Anonymisierungsnetzwerk Tor und ebenfalls das Invisible Internet Project (I2P) erreichbar war. Auf diesem illegalen Marktplatz wurde hauptsächlich mit illegalen Betäubungsmitteln, ebenso wie Drogen gehandelt. Darüber hinaus wurden auch Schadsoftware kriminelle Dienstleistungen und gefälschte Dokumente beworben. Zum Zeitpunkt der Schließung sollen über 42.000 Produkte auf dem Marktplatz angeboten worden sein, davon etwa 3600 aus Deutschland. Tausende von Kunden- & Verkäuferkonten waren auf der Plattform registriert. Die Bezahlung erfolgte in Kryptowährungen wie Bitcoin, Litecoin Monero und Zcash obwohl dabei die Betreiber eine Provision von 3 Prozent einbehielten.



Vorherige Erfolge im Kampf gegen das Darknet


Bereits im Jahr 2021 gelang es den Strafverfolgungsbehörden, den Darknet-Marktplatz "Hydra Market" zu schließen. Dabei wurden 543 Bitcoin im Wert von rund 23 Millionen Euro beschlagnahmt und es kam zu mehreren Verhaftungen in Europa und den USA. Diese Erfolge sind ein deutliches Zeichen dafür, dass die Strafverfolgungsbehörden weltweit immer besser darin werden, kriminelle Aktivitäten im Darknet zu bekämpfen.



Juristische Konsequenzen für kriminelle Marktplatz-Betreiber


In Deutschland können Personen die kriminelle Marktplätze im Darknet betreiben, seit einer Änderung des Strafgesetzbuches (StGB) im Sommer 2021 mit einer Haftstrafe von bis zu zehn Jahren bestraft werden. Bei gewerbsmäßigem Handeln dürfen die Fahnder die Telekommunikation Verdächtiger sowie genutzter Server überwachen und Staatstrojaner für heimliche Online-Durchsuchungen einsetzen. Die Strafverfolger betonen, dass sie bei der Operation "Fallen Kingdom" innovative Ermittlungsstrategien eingesetzt haben.






Kommentare

Die erfolgreiche Schließung des "Kingdom Market" ist ein weiterer Sieg im Kampf gegen kriminelle Aktivitäten im Darknet. Durch die internationale Zusammenarbeit von Strafverfolgungsbehörden wird deutlich, dass es möglich ist die Infrastruktur und die Verantwortlichen hinter diesen illegalen Marktplätzen aufzudecken und zur Rechenschaft zu ziehen. Die Fortschritte bei der Bekämpfung des Darknets sind ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Cybersecurity und zur Verhinderung von kriminellen Aktivitäten im digitalen Raum.


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