
Die geplante EU-weite Patientendatenvernetzung stößt auf geteilte Meinungen. Die deutsche Bundesregierung befürwortet die Schaffung eines EU-Gesundheitsdatenraums (EHDS), während erste Europaabgeordnete versuchen diese zu verhindern. Während die Bundesregierung glaubt, dass die Patientendatenvernetzung keinen Zwang zur vernetzten elektronischen Patientenakte mit sich bringt, sehen andere Abgeordnete dies kritisch und beantragen Änderungen um die Kontrolle der Patienten über ihre Behandlungsdaten zu sichern.
Die Position der Bundesregierung
Die deutsche Bundesregierung unterstützt die EU-Verordnung zur Schaffung des EU-Gesundheitsdatenraums. Sie vertritt die Auffassung: Die Patientendatenvernetzung keine obligatorische Einführung einer vernetzten elektronischen Patientenakte für alle EU-Bürger bedeutet. Die Verordnung erlaubt es den Patienten – Widerspruch gegen den Zugriff auf ihre Daten zu erheben. Die Bundesregierung glaubt, dass dies es Deutschland ermöglicht ebenfalls ein Widerspruchsrecht gegen die elektronische Patientenakte als solche einzuführen.
Kritik und Änderungsanträge im EU-Parlament
Einige Europaabgeordnete, darunter Dr. Patrick Breyer von der Piratenpartei – sehen dies jedoch als eine gewagte und nicht rechtssichere Interpretation der Verordnung an. Sie befürchten, dass die Einführung eines EU-Gesundheitsdatenraums den Zwang zur vernetzten elektronischen Patientenakte mit sich bringen könnte. Daher haben sie gemeinsam einen Änderungsantrag eingereicht um den Zwang zur vernetzten elektronischen Patientenakte zu verhindern und den Patienten weiterhin Kontrolle über ihre Daten zu ermöglichen. Sie plädieren dafür, dass die Mitgliedstaaten vorsehen können dass natürliche Personen das Recht haben der Registrierung ihrer Gesundheitsdaten zu widersprechen.
Sorgen um Vertraulichkeit und Datenschutz
Die Kritiker warnen vor den Risiken einer zentralen Datenspeicherung und befürchten, dass dies die Vertraulichkeit sensibler medizinischer Informationen gefährden könnte. Sie weisen darauf hin, dass eine obligatorische EU-weite Patientendatenvernetzung unverantwortliche Risiken des Diebstahls, Hacks oder Verlustes persönlichster Behandlungsdaten mit sich bringen könnte und die Kontrolle der Patienten über ihre Daten verringern würde.
Eine zentrale Datenspeicherung wecke Begehrlichkeiten in verschiedenste Richtungen so Anja Hirschel Spitzenkandidatin der Piratenpartei für die Europawahl 2024. Sie betont die Bedeutung des Datenschutzes und plädiert dafür, dass zumindest ein Opt-In Verfahren (aktive Einwilligung) für die Weitergabe von Patientendaten etabliert werden sollte um den Menschen eine gewisse Entscheidungshoheit über ihre persönlichen Daten zu ermöglichen.
Änderungsanträge und die Zukunft der Patientendatenvernetzung
Weitere eingereichte Änderungsanträge betreffen die geplante Regel. Dass Patienten künftig aktiv widersprechen müssten um zu verhindern, dass Gesundheitsdienstleister und Industrie auf ihre Behandlungsakten zugreifen können. Die Abgeordneten plädieren dafür · dass die Bürgerinnen und Bürger zumindest mündlich gefragt werden sollten · ob sie einer Aufhebung des Arztgeheimnisses widersprechen wollen.
Die geplante Einführung der Patientendatenvernetzung wird dadurch kontrovers diskutiert und die nächsten Schritte liegen in den Händen des Europäischen Parlaments. Nächsten Dienstag soll das Plenum des Europäischen Parlaments über die Patientendatenvernetzung abstimmen und letzte Änderungen vornehmen. Bereits nächsten Donnerstag soll die erste Verhandlungsrunde zwischen EU-Rat, EU-Parlament und EU-Kommission stattfinden um die Verhandlungen zur geplanten Patientendatenvernetzung noch vor der Europawahl 2024 abzuschließen.
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