Ein Handwerker, namens Christian Remus, wurde nach sechs Jahren wegen einer Urheberrechtsverletzung dazu verurteilt, 10․000 Euro zu bezahlen. Remus betreibt eine Facebook-Seite mit nur 59 Abonnenten und hatte im Dezember 2015 ein Foto einer Badewanne gepostet um auf die Wasserknappheit in Afrika aufmerksam zu machen. Er hatte das Foto bei Google gesucht und war der Meinung, dass es sich um ein frei verwendbares Bild handelte. Der Fotograf des Bildes hatte jedoch einen IT-Dienstleister beauftragt um herauszufinden, wer sein Werk verwendet hat.
Sechs Jahre nach dem Posting erhielt Remus eine Abmahnung und musste eine Unterlassungserklärung abgeben. Kurz darauf erhielt er weitere Forderungen, da das urheberrechtlich geschützte Bild immer noch in den Google-Suchergebnissen erschien. Zudem hatte ein Branchendienst die alten Inhalte seiner Facebook-Seite kopiert, einschließlich des fraglichen Fotos. Remus kontaktierte den Dienst und bat um eine Löschung freilich ohne Erfolg.
Remus versuchte vor Gericht zu argumentieren: Es sich bei seinem Posting um eine Berichterstattung handelte und er lediglich für einen Kalender werben wollte, dessen Erlöse gemeinnützigen Projekten in Afrika zugutekommen sollten. Die Richter waren jedoch anderer Meinung und verurteilten ihn zu einer Schadenersatzzahlung von 3․258 Euro. Sie sahen keinen Zusammenhang mit einer Berichterstattung und entschieden, dass er rückwirkend für die Nutzung des Fotos für sechs Jahre Lizenzgebühren entrichten muss.
Remus legte Berufung ein, jedoch ohne Erfolg. Seine Anwältin kritisierte die Höhe der Summen und warf den Richtern Faulheit vor. Sie bemängelte auch – dass das Urheberrecht im Bereich der Berichterstattung oft zu wenig berücksichtigt werde.
Die Verfassungsbeschwerde von Remus wurde nicht zur Entscheidung angenommen und dadurch gibt es keine Hoffnung auf einen Erfolg vor Gericht. Der Handwerker musste aufgrund der hohen Summe seine für die Rente zurückgelegten Gelder auflösen. Die 10․000 Euro wurden an den Rechteinhaber die Gerichte und die Anwälte bezahlt.
Remus hat für das kommende Jahr einen Spenden-Badewannenkalender gestaltet um etwas Geld für sich zu verdienen. Er hielt dabei 12 Badewannen fest – die ihm bei seiner Arbeit begegnet sind. Interessierte können den Kalender per E-Mail bestellen.
Das Beispiel von Christian Remus zeigt ebenso wie teuer eine Urheberrechtsverletzung sein kann selbst unter diese unbewusst geschieht. Es ist wichtig · sich über das Urheberrecht und die Nutzungsrechte von Bildern im Internet ebendies zu informieren · um solche Konsequenzen zu vermeiden.
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