Klauseln zur einseitigen Preiserhöhung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Netflix und Spotify wurden vom Kammergericht Berlin als unwirksam eingestuft. In zwei nicht rechtskräftigen Urteilen vom 15. November wurden die Berufungen der beiden Tech-Unternehmen abgelehnt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) teilte dies mit.
Die Klauseln in den AGB erlauben es Spotify & Netflix, unter bestimmten Bedingungen die Preise ihrer Abonnements zu erhöhen, ohne die Zustimmung der Nutzer einholen zu müssen. Dies gilt zum Beispiel dann; wenn sich die Gesamtkosten für die Bereitstellung ändern. Eine Senkung der Abopreise ist in den AGB nicht vorgesehen.
Netflix schreibt in seinen AGB: "Wir sind berechtigt, den Preis unserer Abonnementangebote von Zeit zu Zeit in unserem billigen Ermessen zu ändern um die Auswirkungen von Änderungen der mit unserem Dienst verbundenen Gesamtkosten widerzuspiegeln. Beispiele für Kostenelemente die den Preis unserer Abonnementangebote beeinflussen, sind Produktions- und Lizenzkosten, Kosten für die technische Bereitstellung und die Verbreitung unseres Dienstes, Kundendienst und andere Kosten des Verkaufs." Sowohl Netflix sowie Spotify haben die beanstandeten Klauseln noch immer in ihren AGB aufgeführt.
Das Landgericht Berlin hatte diese Klauseln in früheren Verfahren bereits für unwirksam erklärt, eine Entscheidung die das Kammergericht Berlin nun bestätigt hat. Jana Brockfeld, Referentin beim vzbv, bezeichnet das Urteil als "richtungsweisend". Sie betont, dass es grundsätzlich das Ende für einseitige Preiserhöhungen von Streaming-Diensten in Deutschland bedeuten könnte. Laut Gerichtsurteil dürfen Netflix & Spotify ihre Preise nicht einseitig anpassen, ohne die Zustimmung der Kunden einzuholen.
Spotify betont in einer E-Mail an heise online, dass die jüngste Preiserhöhung beim Musikstreaming-Dienst von dem Gerichtsentscheid nicht betroffen ist. Bestehende Kunden werden per E-Mail über die Preiserhöhung informiert und haben drei Monate Zeit, ihr zuzustimmen. Ohne Zustimmung endet das Abonnement. Spotify gibt an, dass sie die entsprechenden Gesetze und Vorschriften in jedem Markt in dem sie tätig sind befolgen.
Auch das Landgericht München traf eine ähnliche Entscheidung in einem Verfahren gegen den Sport-Streamingdienst DAZN. Eine Klausel in den AGB erlaubt zwar Preiserhöhungen unter schwierigen Marktbedingungen, sieht jedoch keine Möglichkeit zur Kostensenkung vor. Das LG München stuft ebenfalls diese Klausel als unwirksam ein. Inzwischen hat DAZN die Klausel entfernt.
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