Auswertung von Handydaten bei Flüchtlingen: Eine rechtliche Diskussion

Bild: Auswertung von Handydaten bei Flüchtlingen: Eine rechtliche Diskussion

Die Auswertung von Handydaten bei Flüchtlingen ist ein umstrittenes Thema, das derzeit vor dem Verwaltungsgericht Hannover verhandelt wird. In diesem Fall klagt ein syrischer Flüchtling gegen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wegen der Auswertung seiner Handydaten. Die Rechtmäßigkeit dieser Praxis wird in Frage gestellt, nachdem das Bundesverwaltungsgericht im Februar 2023 entschieden hat, dass das Auslesen und Auswerten von Handydaten rechtswidrig ist. Trotz dieses Urteils plant die Bundesregierung laut einem Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums, die Auswertung von Handydaten sogar noch auszuweiten. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) sieht darin einen tiefen Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen, da auf Smartphones oft sehr persönliche Daten gespeichert sind.



Der Fall des Klägers


Mohammed A., ein syrischer Flüchtling, der bereits 2015 anerkannt wurde, argumentiert, dass die Auswertung seiner Handydaten im Jahr 2019 keine neuen Erkenntnisse gebracht habe und sein Asylstatus unverändert geblieben sei. Er hat zusammen mit der GFF Klage eingereicht, um gegen diese Praxis vorzugehen. Die geplante Ausweitung sieht vor, dass die Handydaten von Geflüchteten künftig routinemäßig ausgelesen werden. Zudem sollen die Behörden die Wohnungen von Asylsuchenden durchsuchen dürfen, um die Handys zu beschlagnahmen.



Kritik an der Auswertung von Handydaten


Sarah Lincoln, Juristin und Verfahrenskoordinatorin bei der GFF, kritisiert den Vorschlag der Bundesregierung als "reine Schikane und rechtspopulistischen Aktionismus". Eine Studie der GFF aus dem Jahr 2019 zeigt, dass die Auswertung von Handydaten kaum verwertbare Ergebnisse liefert. Lincoln betont die Notwendigkeit, alternative Wege zur Identitätsfeststellung zu prüfen, bevor das BAMF auf die Auswertung von Handydaten zurückgreift.



Bedeutung der Verhandlung


Die heutige Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Hannover könnte wegweisend sein, da nicht nur über den Fall des Klägers entschieden wird, sondern auch über die grundsätzliche Ausrichtung staatlichen Handelns in der Flüchtlingspolitik. Mathias Lehnert, Anwalt des Beschwerdeführers, betont die Notwendigkeit, alternative Wege zur Identitätsfeststellung zu prüfen, bevor das BAMF auf die Auswertung von Handydaten zurückgreift.



Kontroverse um Grundrechte


Die Kontroverse um die Auswertung von Handydaten steht im Zusammenhang mit anderen umstrittenen Vorschlägen der Bundesregierung, die möglicherweise gegen Grundrechte verstoßen. Die GFF betrachtet solche Verfahren als Nagelprobe dafür, wie ernst staatliche Stellen ihre verfassungs- und grundrechtlichen Verpflichtungen nehmen.



Fazit


Die Auswertung von Handydaten bei Flüchtlingen ist ein hoch umstrittenes Thema, das derzeit vor dem Verwaltungsgericht Hannover verhandelt wird. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht die Praxis als rechtswidrig eingestuft hat, plant die Bundesregierung jedoch eine Ausweitung dieser Maßnahme. Die GFF kritisiert dies als tiefen Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen. Die Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Hannover könnte wegweisend sein und über die grundsätzliche Ausrichtung staatlichen Handelns in der Flüchtlingspolitik entscheiden. Alternative Wege zur Identitätsfeststellung sollten in Betracht gezogen werden, bevor auf die Auswertung von Handydaten zurückgegriffen wird. Es bleibt abzuwarten, wie dieser Fall und andere umstrittene Vorschläge der Bundesregierung die Grundrechte beeinflussen werden.






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