Strafbare Inhalte im Internet: BKA erhält über 13.000 Meldungen

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat zwischen dem 1. Juni 2021 und dem 1. September 2023 insgesamt 13.730 Meldungen über strafbare Inhalte im Internet erhalten. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der AfD-Fraktion im Bundestag hervor. Etwa 80 Prozent dieser Meldungen wurden vom BKA als strafrechtlich relevant eingestuft und an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet.



Im Zeitraum von Anfang 2022 bis April 2023 hat das BKA insgesamt 7.500 Meldungen von Hassrede & Hetze im Netz überprüft. Seitdem sind weitere knapp 5.600 Meldungen eingegangen. Im Juni 2023 wurden mit 1.556 Meldungen die meisten innerhalb eines einzigen Monats registriert.



Die Bundesregierung hat die Zahlen nach den verschiedenen Social-Media-Plattformen aufgeschlüsselt. Von Juni 2022 bis September 2023 wurden die meisten Beschwerden über Postings auf Facebook gemeldet, insgesamt knapp 7.300 Meldungen. Auf dem zweiten Platz befindet sich Twitter mit knapp 3.000 Meldungen. Weitere Meldungen verteilten sich auf Telegram (334 Meldungen), YouTube (176 Meldungen), Instagram (131 Meldungen), TikTok (68 Meldungen) und andere Plattformen (knapp 1.300 Meldungen).



Das Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) wurde am 1. Februar 2022 eingerichtet. Seit diesem Datum sieht das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) vor, dass soziale Netzwerke mit mindestens 2 Millionen registrierten Nutzern in Deutschland verpflichtet sind, Beschwerden über fragwürdige Inhalte zu prüfen und bei möglicher Rechtswidrigkeit dem BKA zu melden. Das ZMI wurde deshalb gegründet.



Bisher haben die Telemediendiensteanbieter dem BKA jedoch noch keine Meldungen übermittelt, ebenso wie die Bundesregierung in ihrer Antwort mitteilte. Dennoch hat das ZMI seit dem 1. Februar 2022 mit freiwilligen Kooperationspartnern wie den Meldestellen "Hessen gegen Hetze" des CyberCompetenceCenters des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport, "REspect!" der Jugendstiftung im Demokratiezentrum Baden-Württemberg und ebenfalls den Landesmedienanstalten der Bundesländer und den Generalstaatsanwaltschaften München & Frankfurt am Main den Betrieb aufgenommen.



Die ZMI führt ausschließlich eine strafrechtliche Erstbewertung durch. In Zweifelsfällen erhält sie rechtliche Unterstützung von der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime bei der Staatsanwaltschaft Köln (ZAC Nordrhein-Westfalen). Wenn möglich, ermittelt die ZMI die mutmaßlichen Täter und leitet den Fall an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden in den Bundesländern weiter. Die betreffenden Anbieter werden aufgefordert die gemeldeten strafbaren Inhalte zu löschen.






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