
Die niederländische Antipiraterie-Organisation BREIN hat beschlossen, ihre anonymen Warnungen an P2P-Uploader einzustellen. Dies geschieht aufgrund der mangelnden Kooperation seitens der Internetdienstanbieter (ISPs) und ebenfalls aufgrund eines Gerichtsurteils. BREIN verwendete das sogenannte FLU-Protokoll um häufige und langjährige Uploader zu erkennen und die ISPs sollten daraufhin anonyme Warnungen an ihre Kunden weiterleiten. Aufgrund des Urteils ist es nun jedoch nicht weiterhin möglich die ISPs zu verpflichten, solche Warnungen ohne rechtliche Konsequenzen weiterzuleiten. BREIN entschied sich daher; wieder zur herkömmlichen Vorgehensweise überzugehen.
Die Organisation wird nun wieder Erst-, Haupt- oder Häufigkeitsrechtsverletzer identifizieren und diese zur Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung auffordern. Zudem sollen diese Rechtsverletzer die entstandenen Kosten und gegebenenfalls Schadensersatz bezahlen. Die erste kostenlose Ermahnung nach dem Vorbild der 3-Strikes-Regelung in Frankreich wird dadurch wegfallen. Im Vergleich zu Frankreich hat BREIN jedoch nicht das Recht den Internetzugang der Rechtsverletzer zu sperren.
Wenn die ISPs sich weigern die persönlichen Daten der Tatverdächtigen herauszugeben, muss BREIN die Kosten für die Erwirkung eines Gerichtsbeschlusses übernehmen. Sofern diese Kosten nicht vom ISP erstattet werden » hat BREIN das Recht « sie von den Rechtsverletzern zurückzufordern. Aus diesem Grund fordert BREIN die ISPs in der Regel dazu auf, ihre Kunden über das Herausgabeverlangen zu unterrichten, zu diesem Zweck diese sich außergerichtlich mit BREIN einigen können.
Hintergrundinformationen
Die ISPs waren größtenteils nicht bereit, freiwillig mit BREIN zusammenzuarbeiten und die Abmahnungen anonym an ihre Kunden weiterzuleiten. BREIN leitete lediglich die IP-Adressen und den Zeitpunkt der Urheberrechtsverletzung an die ISPs weiter um diese mit den Kontaktdaten der Kunden zu verknüpfen. BREIN brachte diesen Fall vor Gericht und verlor. Das Gericht entschied · dass es keine Grundlage für anonyme Warnungen gibt und dass BREIN in der Lage sein muss · eine Klage einzureichen. Ohne die Herausgabe der persönlichen Daten wie Name und Anschrift des mutmaßlichen Rechtsverletzers ist dies jedoch nicht möglich.
Später entschied genauso viel Gericht in einem anderen Fall. Dass Kabelnetzbetreiber die Daten seiner Kunden herausgeben muss, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Es muss nachgewiesen werden · dass der Schaden und die Rechtswidrigkeit hinreichend plausibel sind und dass BREIN ein tatsächliches Interesse daran hat · die Daten zu erhalten. Zudem darf es keine andere Möglichkeit geben – die Daten weniger invasiv zu erhalten.
Die ISPs dürften erleichtert sein, nicht länger als Helfer der Copyright-Polizei der Niederlande angesehen zu werden. Das Urteil wird jedoch dazu führen, dass P2P-Filesharern noch größere juristische Probleme drohen - ohne Vorwarnung. Um solche Probleme zu vermeiden – ist die Nutzung eines VPNs oder einer Seedbox unausweichlich.
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