Targeting-Regeln: Neue Transparenz- und Zielgruppenregeln für politische Werbung

Targeting-Regeln: politische Werbung aufgrund der Vorlieben bleibt legal

In der Nacht von Montag auf Dienstag haben sich das EU-Parlament und der EU-Rat auf neue Transparenz- und Zielgruppenregeln für politische Werbung geeinigt. Diese neuen Regeln sollen im Jahr 2025 in Kraft treten. Eine der wichtigsten Maßnahmen ist die Einführung einer öffentlich zugänglichen Sammlung politischer Werbung, ebenfalls bekannt als "Ad Library". Damit sollen Bürgerinnen und Bürger Einblick in politische Werbekampagnen erhalten können.



Trotz dieser Transparenzmaßnahme bleibt es jedoch weiterhin erlaubt, gezielte politische Botschaften basierend auf den individuellen Vorlieben Schwächen Lebenssituationen oder Persönlichkeiten der Nutzer auszuspielen. Diese Art der Werbung, auch als "Überwachungswerbung" bezeichnet ermöglicht es den Werbetreibenden Hassbotschaften und Lügen gezielt bei denjenigen Wählerinnen und Wählern zu platzieren die dafür empfänglich sind.



Dr. Patrick Breyer, Mitglied des EU-Parlaments und digitaler Freiheitskämpfer der Piratenpartei der an den Verhandlungen zur Verordnung im Innenausschuss teilgenommen hat, äußert sich kritisch zu den neuen Regeln. Er bezeichnet sie als Farce und kritisiert – dass Manipulationen von Wahlen und gezielte Desinformation weiterhin möglich sein werden. Diese Praktiken würden vor allem antidemokratischen und antieuropäischen Kräften zugutekommen und könnten die Demokratie gefährden.



Im Detail beinhalten die vereinbarten Zielgruppenregeln folgende Punkte: Das bestehende Verbot im Digitale-Dienste-Gesetz, politische Meinungen, sexuelle Orientierungen oder Gesundheitsdaten der Nutzer für Werbezwecke zu analysieren, bleibt bestehen. Allerdings werden politische Werbekampagnen in der Praxis oft anhand von Interessen und anderen Korrelationen ausgerichtet.



Ein Beispiel dafür ist die Firma Cambridge Analytica die vor der Wahl von Donald Trump zum US-Präsidenten nicht die politische Meinung der Nutzer analysierte, allerdings deren Persönlichkeit. Diese Art der Analyse bleibt weiterhin erlaubt.



Die Einwilligung des Nutzers bleibt Voraussetzung dafür, dass politische Werbung an die individuelle Situation und das Internetnutzungsverhalten angepasst werden darf. Unternehmen dürfen keine Überwachungsdaten von Drittanbietern nutzen, auch nicht nach den neuen Zielgruppenregeln. Das EU-Parlament konnte außerdem ein Verbot lästiger Einwilligungsbanner durchsetzen gleichwohl nur für den Fall. Dass Nutzer personalisierte politische Werbung standardmäßig ablehnt.



Ein weiterer Erfolg des Parlaments ist, dass die Einwilligung in politische Überwachungswerbung nicht zur Bedingung für die Nutzung von Internetportalen gemacht werden darf, auch bekannt als "Tracking Walls".



Patrick Breyer betont, dass jeder Nutzer selbst entscheiden können soll, ob er politische Überwachungswerbung akzeptiert oder nicht. Im besten Fall könnten durch diese Einigung lästige Cookie-Banner und übertriebene Einwilligungsanforderungen reduziert werden. Im schlimmsten Fall könnten jedoch suggestive Einwilligungsbanner und versteckte Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen diese Regeln umgehen. Breyer kritisiert: Der Schutz demokratischer Wahlen jetzt auf die individuelle Entscheidung der Internetnutzer abgewälzt wird was ein gefährliches Versagen der Gesetzgeber sei, welches von der EU-Kommission und den EU-Regierungen zu verantworten sei.






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