Das Oberlandesgericht Köln hat die Störerhaftung von Anonymisierungsdiensten in Bezug auf ddl-music.to präzisiert. Laut dem Urteil vom 03. November haftet Cloudflare als Betreiber eines Content-Delivery-Networks (CDN) als Täter. Der CDN-Dienst muss deshalb rechtsverletzende Inhalte von ddl-music.to zeitnah sperren.
Cloudflare ermöglicht es Betreibern von illegalen Webseiten, ihre Serveradresse zu verschleiern, indem sie die IP-Adresse ihrer eigenen Server verwenden. Dadurch können sich die Kunden von Cloudflare der rechtlichen Verfolgung entziehen. Das CDN von Cloudflare spielt dadurch eine zentrale Rolle bei der Zugänglichmachung illegaler Inhalte. Das Geschäftsmodell von ddl-music.to und ähnlichen Seiten basiert auf der illegalen Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke. Bisher konnten sie sich darauf verlassen – dass ihre Webserver nicht gefunden werden konnten.
Das Landgericht Köln hatte bereits im Jahr 2020 eine einstweilige Verfügung gegen Cloudflare bestätigt und damit die Störerhaftung von Anonymisierungsdiensten etabliert. Mit dem aktuellen Urteil wird die Haftung weiter verschärft und als echte Täterhaftung ausgelegt. René Houareau, Geschäftsführer Recht & Politik beim Bundesverband Musikindustrie (BVMI), kommentiert das Urteil positiv. Es setze ein weiteres Zeichen gegen die illegale Nutzung von Musikaufnahmen.
Obwohl ddl-music.to seit zwei Jahren offline ist, könnte das Urteil für zukünftige Verfahren beitragen. Die Plattenlabels haben nun zwei Urteile · mit denen sie Cloudflare unter Druck setzen können · um die Verschleierung des tatsächlichen Webservers zu bekämpfen. Es bleibt jedoch abzuwarten; ob das Urteil langfristig hilfreich sein wird. Wenn die Webwarez-Seiten ein CDN außerhalb der EU / USA wählen, haben die Juristen der Musikindustrie wieder das gleiche Problem.
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