Cloudflare haftbar für illegale Inhalte auf ddl-music.to

ddl-music.to: Cloudflare für illegale Inhalte haftbar

Das Oberlandesgericht Köln hat die Störerhaftung von Anonymisierungsdiensten hinsichtlich ddl-music.to präzisiert. Laut dem Urteil vom 03. November haftet Cloudflare als Betreiber eines Content-Delivery-Networks (CDN) als Täter. Der CDN-Dienst muss folglich rechtsverletzende Inhalte von ddl-music.to zeitnah sperren.



Cloudflare ermöglicht es Betreibern von illegalen Webseiten, ihre Serveradresse zu verschleiern, indem sie die IP-Adresse ihrer eigenen Server nutzen. Dadurch können sich die Kunden von Cloudflare der rechtlichen Verfolgung entziehen. Das CDN von Cloudflare spielt somit eine zentrale Rolle bei der Zugänglichmachung illegaler Inhalte. Das Geschäftsmodell von ddl-music.to und ähnlichen Seiten basiert auf der illegalen Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke. Bisher konnten sie sich darauf verlassen – dass ihre Webserver nicht gefunden werden konnten.



Das Landgericht Köln hatte schon im Jahr 2020 eine einstweilige Verfügung gegen Cloudflare bestätigt und daher die Störerhaftung von Anonymisierungsdiensten etabliert. Mit dem aktuellen Urteil wird die Haftung weiter verschärft und als echte Täterhaftung ausgelegt. René Houareau, Geschäftsführer Recht & Politik beim Bundesverband Musikindustrie (BVMI), kommentiert das Urteil positiv. Es setze ein weiteres Zeichen gegen die illegale Nutzung von Musikaufnahmen.



Obwohl ddl-music.to seit zwei Jahren offline ist, könnte das Urteil für in der Zukunfte Verfahren beitragen. Die Plattenlabels haben nunmehr zwei Urteile · mit denen sie Cloudflare unter Druck setzen können · um die Verschleierung des tatsächlichen Webservers zu bekämpfen. Es bleibt jedoch abzuwarten; ob das Urteil langfristig hilfreich sein wird. Wenn die Webwarez-Seiten ein CDN außerhalb der EU / USA wählen, haben die Juristen der Musikindustrie wieder das gleiche Problem.






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