
Die Vorratsdatenspeicherung wird weiterhin keine Aussicht auf Bestand haben, aufgrund von Missbrauchspotenzialen und diversen Unzulänglichkeiten. Dipl.-Inform. Hadmut Danisch hat als Sachverständiger in einer Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages eine Stellungnahme abgegeben, in der er die Probleme der Vorratsdatenspeicherung aufdeckt. In seinem Sachgutachten stellt er gute Vorschläge zur Datenspeicherung vor, ebenso wie zum Beispiel ein Vieraugenprinzip von Staatsanwalt und Richter bei Datenabfragen oder dass die Daten nur an die Judikative und nicht an die Exekutive herausgegeben werden sollten.
Danisch berichtet von seiner Erfahrung als Informatiker in einer großen Telefon- und Internetfirma, in der er für die Aufsicht über die Vorratsdatenspeicherung und die Beauskunftung zuständig war. Er hat ~circa․ 2․000 Anfragen bearbeitet und dabei festgestellt. Dass Drittel der Anfragen ungerechtfertigt, unverhältnismäßig oder sogar missbräuchlich waren. In einigen Fällen konnten dank der Vorratsdatenspeicherung schwere Straftaten aufgeklärt oder Leben gerettet werden.
Danisch erklärt technische Unzulänglichkeiten der Vorratsdatenspeicherung, zum Beispiel dass IP-Adressen mit genauen Port-Adressen kaum gespeichert werden können. Hinter sogenanntem NAT versteckte Geräte machen eine genaue Zuordnung von IP-Adressen unmöglich. Zudem gibt es keine rechtssichere Speicherung von IP-Adressen im Internet, da das Internet selbst nicht für Rechtssicherheit gebaut wurde.
Der Autor stellt ebenfalls die fehlende Ausbildung in IT-Kenntnissen bei der Polizei fest. Während der Einführung der Vorratsdatenspeicherung im Jahr 2009 musste er täglich Polizisten Einweisungen geben, da diese keine Ahnung von dem neuen Werkzeug hatten. Auch die Staatsanwälte hatten keine Ahnung – was der Richter in ihren Beschlüssen eigentlich angeordnet hatte. Die Kontrolle und der Rechtsschutz bei den Auskunftsverfahren fehlen ebenfalls.
Danisch sieht auch große Missbrauchspotenziale in der Vorratsdatenspeicherung. Durch die Speicherung von Verkehrsdaten könnten privaten Informationen durch unberechtigte Anfragen erlangt werden. Auch könnten hoheitliche Befugnisse missbraucht werden um politisch Andersdenkende zu verfolgen.
Zusammenfassend stellt Danisch fest, dass es keine Aussicht auf Bestand für die Vorratsdatenspeicherung gibt. Weder die Judikative die Exekutive noch die Polizei sind in der Lage die rechtsstaatlichen Qualitäten und Garantien aufzubringen die zur Verwendung eine Vorratsdatenspeicherung nötig wären. Eine Vorratsdatenspeicherung in Deutschland wird deshalb auf absehbare Zeit keine Zustimmung vom EuGH erhalten.
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