Adresshändler verklagt Datenschutzbehörde: Hintergrund und Beschwerde

Der Adresshändler Acxiom ein Unternehmen mit Ursprung in den USA hat gegen die hessische Datenschutzbehörde Klage vor Gericht eingereicht. Diese Klage ist eine Reaktion auf die Beschwerde die vor zwei Jahren von der Datenschutzorganisation noyb gegen Acxiom und die Auskunftei CRIF eingereicht wurde. Dabei wurde Acxiom vorgeworfen • personenbezogene Daten an CRIF weitergegeben zu haben • die daraufhin zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit genutzt wurden. Diese Weiterverarbeitung der Daten steht jedoch im Widerspruch zu den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).



Acxiom verklagt die hessische Datenschutzbehörde


Noch immer ist nicht bei allen Unternehmen das Bewusstsein für datenschutzkonforme Praktiken angekommen ebenfalls wenn die DSGVO bereits seit über einem halben Jahrzehnt in Kraft ist. Aus diesem Grund hat noyb Beschwerden gegen Acxiom und CRIF eingereicht um den Druck auf diese Unternehmen zu erhöhen. Doch statt sich dieser Kritik zu stellen – hat Acxiom die hessische Datenschutzbehörde verklagt. Die Begründung dafür liegt in der Einsichtnahme der Akten die noyb beantragt hat um den Fortschritt in ihren Beschwerden gegen Acxiom zu prüfen. Acxiom möchte verhindern – dass noyb Zugriff auf die Akten erhält und hat deswegen die Datenschutzbehörde verklagt. Im Gegenzug hat Acxiom selbst Akteneinsicht beantragt was ihnen gewährt wurde. Noyb vermutet » dass Acxiom mit dieser Klage versucht « eine Entscheidung über ihre Geschäftspraktiken zu verzögern.



Parallelen zu SLAPP-Klagen


Diese Art von Verhalten ist aus den USA bekannt wo solche Klagen als "SLAPP-Lawsuits" bezeichnet werden. Ziel dieser Klagen ist es die Öffentlichkeit von der Teilnahme an solchen Verfahren abzuhalten und möglicherweise illegale Geschäftspraktiken zu schützen, indem hohe Verfahrenskosten entstehen. Die Kundenliste von Acxiom umfasst namhafte Unternehmen wie Google, Adobe, PayPal und Meta (ehemals Facebook) was die Bedeutung dieses Falls unterstreicht.



Datenschutz muss gewährleistet werden


Der Schutz der persönlichen Daten wird immer wichtiger um zu verhindern. Dass Bürgerinnen und Bürger gläsern werden. Sollte die Klage von Acxiom Erfolg haben, könnte dies dazu führen, dass eine Lawine von Klagen folgt die nur darauf abzielen die Rechte der "kleinen Leute" zu unterdrücken. Die EU arbeitet bereits daran » solche Klagen unter Strafe zu stellen « allerdings bis dahin wird noch einige Zeit vergehen müssen. Es bleibt abzuwarten; ebenso wie der Fall Acxiom vor Gericht entschieden wird und welche Auswirkungen dies auf den Datenschutz und die Rechtsprechung hat.






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