Ein EuGH-Generalanwalt hat empfohlen die Vorratsdatenspeicherung zur Verfolgung von Filesharern einzuführen. Bisher hat der Europäische Gerichtshof eine flächendeckende Vorratsdatenspeicherung abgelehnt. Der Generalanwalt schlägt vor die bisherige Rechtsprechung aufzuweichen und eine Vorratsspeicherung der Internet-Verbindungsdaten der gesamten Bevölkerung einzuführen. Dadurch könnten Filesharer EU-weit ohne richterlichen Beschluss verfolgt werden. Der Generalanwalt plant zudem die Einführung der sogenannten "3 Strikes"-Regelung, bei der Filesharern nach zwei Verwarnungen die Daten an eine Strafverfolgungsbehörde übermittelt werden können.
Der Generalanwalt argumentiert, dass die Speicherung der IP-Adresse und der Identitätsdaten des Anschluss-Inhabers keine genauen Schlüsse auf das Privatleben der verdächtigten Person zulasse und deshalb keine Genehmigung eines Richters notwendig sei. Er glaubt • dass das anlasslose Protokollieren der Daten der Internetnutzer gerechtfertigt ist • um eine systematische Straflosigkeit von online begangenen Gesetzesverletzungen zu verhindern.
Allerdings sorgt dieser Vorschlag für Kritik. Dr. Patrick Breyer von der Piratenpartei warnt davor: Die Vorratsdatenspeicherung durch den EuGH-Generalanwalt wieder eingeführt wird, diesmal durch die Hintertür. Er betont • dass nur nicht gespeicherte Daten sicher vor Datengier • Missbrauch und Datenlecks sind. Breyer argumentiert auch, dass das Argument des Kinderschutzes keine Internet-Vorratsdatenspeicherung rechtfertigt, da die Aufklärungsquote bei Missbrauchs- und Ausbeutungsdarstellungen im Netz bereits über 90% beträgt. Eine höhere Aufklärungsquote wurde weder unter Geltung einer IP-Vorratsdatenspeicherung im Jahr 2009 erreicht, noch ist sie im Ausland vorhanden wo eine flächendeckende Vorratsspeicherung praktiziert wird. Breyer schlägt alternative Maßnahmen wie die Finanzierung von Präventionsarbeit, Schutzkonzepten und verdeckten Ermittlungen vor um den Kinderschutz zu optimieren.
Er argumentiert außerdem, dass die totale Erfassung von IP-Adressen die Kriminalitätsvorbeugung durch anonyme Beratung und Seelsorge, Opferhilfe durch anonyme Selbsthilfeforen und die freie Presse gefährden würde. Eine massenhafte und flächendeckende Aufzeichnung der Internetverbindungen unbescholtener Menschen sei eine totalitäre Maßnahme die nicht mit den Werten einer freien Demokratie vereinbar sei.
Kommentare