Whistleblower: Externe Meldestelle für berufliche Missstände wird nur wenig genutzt

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Whistleblower: Meldestelle für berufliche Verstöße zaghaft genutzt

Das Bundesamt für Justiz hat am 2. Juli 2023 eine externe Meldestelle für berufliche Missstände eingerichtet. Diese soll Whistleblowern helfen, Verstöße in Unternehmen zu melden und sie gleichzeitig vor Repressalien zu schützen. Allerdings wird die Meldestelle bisher nur sehr zaghaft genutzt. Seit der Eröffnung haben insgesamt nur 113 Personen Hinweise über das Portal eingereicht.



Klage der EU-Kommission gegen Deutschland


Die EU-Kommission hat bereits rechtliche Schritte gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet, da sie der Meinung ist, dass nicht genug für den Schutz von Whistleblowern getan wurde.



Zähes Ringen um das Gesetz


Das Gesetz für einen verbesserten Whistleblower-Schutz wurde zwar im Dezember letzten Jahres vom Bundestag verabschiedet, jedoch wurde der Entwurf im Februar vom Bundesrat wieder eingezogen. Die Ampelkoalition hat daraufhin die Gesetzesänderungen in zwei Entwürfe aufgeteilt, die nicht mehr der Zustimmung des Bundesrats bedurften.



Anonyme Meldungen nicht zwingend vorgesehen


Der Kompromiss sieht leider vor, dass die geplanten Meldestellen für Hinweisgeber nicht verpflichtet sind, anonyme Meldungen zuzulassen. Die CDU/CSU hat außerdem Bedenken geäußert und die Obergrenze für Bußgelder von 100.000 Euro auf 50.000 Euro gesenkt. Die Union argumentiert, dass drastisch hohe Bußgelder die Existenz kleiner und mittelständischer Unternehmen gefährden könnten.



Schlechter Schutz für Whistleblower: Keine Seiten im Tor-Netzwerk


Bei der Meldestelle des Bundesamts für Justiz sind zwar anonyme Meldungen möglich, aber nicht zwingend erforderlich. Es entfällt auch die Eingangsbestätigung. Für die eigene Sicherheit wird empfohlen, die Meldung von einem Internetcafé aus einzureichen oder einen Proxy oder VPN zu verwenden, um die eigene IP-Adresse zu verschleiern.



Die Webseite des Bundesjustizministeriums ist zwar auch über den Tor-Browser erreichbar, aber die Anmeldung mit aktiviertem Plug-in NoScript, das die eigene Identität schützt, ist dort nicht möglich. Um eine Meldung einzureichen, muss man das Plug-in deaktivieren, das eigentlich vor einer Aufdeckung schützen soll. Außerdem wird man auf eine Seite weitergeleitet, auf der man sich nicht neu registrieren, sondern nur bestehende Login-Daten eingeben kann.



Auch interne Meldestellen in Unternehmen vorgeschrieben


Gemäß dem Gesetz müssen Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern auch interne Meldestellen einrichten. Wenn Unternehmen dauerhaft die Einrichtung verweigern, drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Die Frist für die Einrichtung läuft bis zum 17. Dezember.



Die externe Meldestelle des Bundesjustizministeriums ist unter folgendem Link erreichbar. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass absichtlich falsche Meldungen strafrechtliche Konsequenzen haben können.






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