Mehrere Mobilfunkanbieter darunter die Telekom Vodafone, Telefonica und andere, haben anscheinend wiederholt Kundendaten ohne deren Einwilligung an die Schufa weitergeleitet. Dies ist jedoch gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nicht erlaubt. Unternehmen dürfen dies nur tun – wenn die betroffenen Personen zuvor eingewilligt haben. Es scheint also, dass einige Unternehmen gegen die DSGVO verstoßen haben was hohe Kosten für sie bedeuten könnte. Jeder betroffene Kunde könnte einen Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von bis zu 5․000 Euro haben.
Mobilfunkanbieter gaben Positivdaten weiter
Ähnlich wie in der Vergangenheit haben Unternehmen wie die Telekom, Vodafone und Telefonica anscheinend ohne das Wissen und die Zustimmung ihrer Kunden deren Vertragsdaten ebenfalls bekannt als Positivdaten an die Schufa weitergegeben. Dadurch erhielt die Wirtschaftsauskunftei Schufa weitere Informationen über die Kreditwürdigkeit der Kunden. Dieses Vorgehen stellt laut einer Kölner Medienrechtskanzlei eine Verletzung des Rechts dar. Kunden, deren Mobilfunkanbieter dies getan hat, haben Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von bis zu 5․000 Euro.
Prüfung des Schadenersatzanspruchs einfach möglich
Um zu überprüfen ob die eigenen Daten unzulässig weitergegeben wurden bietet eine Kölner Kanzlei eine Website an. Dort können Kunden ihre E-Mail-Adresse, Mobilfunknummer und den Namen des Mobilfunkanbieters angeben um den Vorfall zu prüfen. Die Kanzlei fragt auch nach einer gültigen Rechtsschutzversicherung die mögliche Klagekosten übernehmen könnte. Basierend auf den eingegebenen Daten stellt die Kanzlei dann eine Schufa-Anfrage. Bestätigt sich der Verdacht nutzt die Kölner Kanzlei dies um im Auftrag der Kunden eine Schadensersatzforderung gegen das Unternehmen geltend zu machen.
Wiederholtes Fehlverhalten der Mobilfunkanbieter
Leider ist das Vorgehen der Mobilfunkanbieter nicht neu. Bereits 2022 hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Telefónica Germany, Telekom Deutschland und Vodafone mehrmals wegen der unerlaubten Weitergabe von Kundendaten abgemahnt. Schließlich hat die Verbraucherzentrale auch Klage wegen Verstößen gegen die DSGVO erhoben.
EuGH verhandelt zwei Fälle zur Schufa
Derzeit laufen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zwei weitere Verfahren gegen die Schufa. Es geht dabei um die intransparente und automatische Erstellung des Schufa-Scores und auch die übermäßig langfristige Speicherung von Daten aus öffentlichen Verzeichnissen. Die Schufa speichert diese Informationen nämlich ohne Anlass und deutlich länger als die öffentlichen Verzeichnisse, ebenso wie beispielsweise die Register der Insolvenzgerichte. Dies könnte ähnlich wie gegen die DSGVO verstoßen.
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