
Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Gießen hat entschieden, dass man keinen Anspruch auf Erstattung von Verlusten in einem ausländischen Online-Casino hat, selbst wenn dieses über keine Lizenz verfügt. Ein deutscher Spieler hatte versucht, seine Verluste aus dem Zeitraum von 2012 bis 2018 in Höhe von fast 15.000 EUR, die er beim Online-Roulette in einem Casino ohne Lizenz verloren hatte, gerichtlich erstattet zu bekommen. Diese Forderung wurde jedoch vom Gericht abgewiesen.
Der Kläger argumentierte, er sei spielsüchtig gewesen und habe nicht gewusst, dass die Online-Glücksspiele, die er getätigt habe, in Deutschland nicht erlaubt waren. Das Casino wiederum führte an, dass der Kläger auch Sportwetten über seinen Account abgeschlossen habe und dass er in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) deutlich auf die mögliche illegalität des Glücksspiels hingewiesen wurde. Bevor der Spieler am Online-Spiel teilnehmen konnte, musste er die AGBs des Casinos explizit akzeptieren.
Das Gericht entschied letztendlich, dass der Vertrag zwischen dem Casino und dem Spieler trotz des Verstoßes gegen den deutschen Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) gültig ist. Der Standort des Anbieters habe grundsätzlich keine Auswirkung auf die Gültigkeit des Vertrages. Weiterhin bezweifelte das Gericht, dass Anbieter von illegalen Glücksspielen ihre Veranstaltung oder Vermittlung unterlassen würden, nur weil Spieler möglicherweise gerichtlich durchsetzbare Ansprüche auf Erstattung ihrer Verluste haben könnten.
Der Glücksspielstaatsvertrag habe nicht den Schutz der Spieler zum Ziel, die online Geld verlieren. Das Risiko, Verluste zu erleiden, liege allein beim Spieler. Es bleibe grundsätzlich jedem Casinospieler überlassen, ob er spielt oder nicht.
Das Urteil des Landgerichts Gießen steht im Gegensatz zu einem ähnlichen Urteil des Landgerichts Dresden im letzten Herbst. In diesem Fall wurde entschieden, dass eine Erstattung möglich ist, wenn das Online-Casino keine Lizenz besitzt und das Angebot somit illegal ist.
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