
Das Copyright Office der USA hat entschieden, dass ein von einer KI-Software generiertes Bild keinen Anspruch auf Urheberrechtsschutz hat, ebenfalls wenn es anschließend manuell überarbeitet wurde. Das Bild mit dem Titel "Théâtre D'opéra Spatial" hatte vor einem Jahr einen Kunstwettbewerb gewonnen und eine Diskussion über die Definition von Kunst ausgelöst. Das Copyright Office argumentierte, dass kein Mensch das Werk erschaffen hat und dadurch kein Urheberrechtsschutz besteht. Diese Entscheidung könnte ein Hindernis für den Erfolg der KI-Technologie darstellen.
Der Künstler Jason Allen hatte das Bild auf einer Kunstausstellung eingereicht und angegeben, dass es mit Hilfe eines KI-Bildgenerators namens "Midjourney" erstellt wurde. Trotz zahlreicher Bearbeitungen mit Photoshop und der Verwendung der Gigapixel AI um das Bild zu vergrößern, konnte Allen das Copyright Office nicht davon überzeugen, dass seine Bearbeitungen die nötige Schöpfungshöhe erreicht haben. Obwohl es deutliche Unterschiede zwischen dem Original und der überarbeiteten Version gibt, wurde der Antrag auf Urheberrechtsschutz abgelehnt. Das Copyright Office legt jedoch nahe, dass Änderungen die mit Photoshop vorgenommen wurden, möglicherweise Urheberrechtsschutz genießen könnten.
Diese erneute Ablehnung eines KI-Werks für den Urheberrechtsschutz dürfte zu einer Zurückhaltung beim Einsatz dieser Technologie führen. KI-Bild- und -Textgeneratoren erfreuen sich seit Monaten großer Beliebtheit was sogar zu Streiks in Hollywood geführt hat. Das Copyright Office hat jedoch in mehreren Fällen den Urheberrechtsschutz für KI-generierte Werke abgelehnt und hat damit vor Gericht Recht bekommen. Im Fall von "Théâtre D'opéra Spatial" weist das Copyright Office auch die Behauptung zurück. Dass Ablehnung eine "beunruhigende Lücke bei Eigentumsfragen" schaffe, allerdings dass man lediglich die Gesetze umsetzt.
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