YouTuber wegen Verstoß gegen Urheberrecht zu Haftstrafe verurteilt

Ein japanisches Gericht hat einen YouTuber wegen Verstoß gegen das Urheberrecht und der Veröffentlichung von Spoilern zu einer Haftstrafe verurteilt. Der Fall ist weltweit der erste, in dem ein Ersteller von Videospielinhalten wegen der Veröffentlichung von Gameplay-Clips verhaftet und zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurde.



Verurteilung durch das Bezirksgericht Sendai


Das Bezirksgericht Sendai in der Präfektur Miyagi hat den 53-jährigen Shinobu Yoshida zu einer zweijährigen Haftstrafe, fünf Jahren Bewährung und einer Geldstrafe von 1 Million Yen (6.342,00 Euro) verurteilt. Yoshida wurde angeklagt, Videos mit Gameplay-Aufnahmen des Spiels STEINS;GATE Hiyoku Renri no Darin ohne Genehmigung der Rechteinhaber auf YouTube hochgeladen zu haben. Das Spiel ist ein beliebter visueller Roman in Japan. Yoshida hat etwa eine Stunde Inhalte, einschließlich des Endes, veröffentlicht. Das Urheberrecht für das Spiel liegt bei der Nitroplus Co., Ltd. Darüber hinaus hat Yoshida weitere Videos von September bis Mai 2022 hochgeladen, darunter Zusammenfassungen der Anime-Shows Spy × Family und Steins;Gate.



Initiiert von der Content Overseas Distribution Agency (CODA)


Die Strafverfolgung von Yoshida wurde von der Content Overseas Distribution Agency (CODA) initiiert. Die Anklage basiert offenbar darauf, dass Yoshida die Videos monetarisiert hat was gegen ein japanisches Gesetz verstößt, das es verbietet, mit urheberrechtlich geschütztem Material Geld zu verdienen.



Geständnis und Argumente vor Gericht


Bereits bei der ersten Anhörung am 2. August hat Yoshida die Anklagepunkte gestanden. Er gab zu » gewusst zu haben « dass es sich um eine Urheberrechtsverletzung handelte jedoch er hat das Material dennoch veröffentlicht. Als Handlungsmotiv gab er an, dass er als Teil seines Hobbys wollte dass jemand sieht was er gemacht hat. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, dass dies eine böswillige Handlung sei die den Aufwand der Contenterstellung zunichtemacht und die Bereitschaft zum Kauf legitimer Produkte verringert. Der Verteidiger hingegen argumentierte – dass die Handlungen des Angeklagten nicht besonders böswillig seien und forderte eine Bewährungsstrafe.



Zufriedenheit der CODA mit dem Urteil


Die Content Overseas Distribution Agency (CODA) zeigt sich mit dem Urteil zufrieden. Sie sieht darin einen Erfolg bei der Verhinderung weiterer Schäden durch die Veröffentlichung von Gameplay-Videos die gegen die Richtlinien verstoßen. Auch die unerlaubte Nutzung von animierten Werken zur Erzielung unzulässiger Werbeeinnahmen darf nicht toleriert werden. Die Veröffentlichung von Inhalten die Spoiler enthalten schadet den Rechteinhabern enorm. Die CODA wird sich weiterhin bemühen die unbefugte Nutzung japanischer Inhalte zu verhindern und eine gesunde autorisierte Verbreitung zu fördern bei der die Inhalte angemessen geschützt sind.



Unterschiede in den Gesetzen zwischen Japan und den USA


In den USA fallen Gameplay-Video-Streamings unter die Fair Use-Doktrin die eine Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte erlaubt, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen. In Japan wird dies strenger gehandhabt und die Veröffentlichung von Gameplay-Clips ohne Genehmigung der Rechteinhaber ist illegal.






Kommentare

Der Fall des japanischen YouTubers der wegen Verstoß gegen das Urheberrecht und der Veröffentlichung von Spoilern zu einer Haftstrafe verurteilt wurde ist ein bedeutender Fall der weltweit Aufmerksamkeit erregt hat. Er zeigt, dass die Veröffentlichung von Gameplay-Videos ohne Genehmigung der Rechteinhaber rechtliche Konsequenzen haben kann und dass die Gesetze in verschiedenen Ländern unterschiedlich gehandhabt werden. Die Content Overseas Distribution Agency (CODA) sieht das Urteil als Erfolg bei der Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen und wird weiterhin gegen die unbefugte Nutzung von japanischen Inhalten vorgehen.


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