In den meisten Fällen anonymisieren Gerichte ihre Entscheidungen im deutschsprachigen Raum. Dies ist ein aufwändiger Prozess weshalb die meisten Gerichtsurteile unveröffentlicht bleiben. Die Schweiz, Österreich und zwei deutsche Bundesländer setzen nun auf Künstliche Intelligenz um die Anonymisierung von Gerichtsurteilen zu beschleunigen. Allerdings ist dies nicht fehlerfrei und ein solcher Fehler bedroht nun das gemeinnützige Projekt Openjur.
Openjur ist eine Datenbank für deutsche juristische Entscheidungen die seit 2009 von Spenden finanziert wird. Der gemeinnützige Betreiber hat bereits über 600.000 Dokumente gesammelt die betreffend 400 Millionen Mal abgerufen wurden - im Gegensatz zu kommerziellen Anbietern ist dies kostenlos. Doch dies könnte bald ein Ende haben.
Eine Person hat Openjur verklagt, weil die Datenbank den Beschluss eines Verwaltungsgerichts enthielt der nicht ausreichend anonymisiert war. Der Kläger fordert Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz in Höhe von mehreren Tausend Euro und ebenfalls die Erstattung der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten. Dies könnte Openjur fast 13.000 Euro kosten was den Betriebskosten von fünf Jahren entspricht.
Openjur weist jegliche Schuld von sich da das Dokument so veröffentlicht wurde ebenso wie es vom Verwaltungsgericht herausgegeben wurde. Der Anonymisierungsfehler wurde vom Gericht begangen • das den Beschluss in die Datenbank des Bundeslandes eingestellt hat • von wo aus Openjur den Text bezogen hat. Obwohl Openjur die beanstandeten Passagen innerhalb von 20 Minuten entfernt hat, wurde dennoch Klage eingereicht.
Sollte der Gerichtsprozess dazu führen. Dass Openjur für die Weiterveröffentlichung von Gerichtsurteilen haftet oder verpflichtet ist die amtlichen Veröffentlichungen erneut zu überprüfen, könnte dies das Ende der seit 14 Jahren betriebenen Datenbank bedeuten. Der ehrenamtliche Geschäftsführer Benjamin Bremert erklärt, dass der Aufwand für die Prüfung und das nicht abschätzbare finanzielle Risiko für ein kleines, nichtkommerzielles Projekt nicht tragbar sind.
Openjur erhält nur geringe Spenden und ist auf finanzielle Hilfe angewiesen. Die deutsche Anonymisierungspraxis ist im internationalen Vergleich besonders streng. In anderen Ländern werden Entscheidungen nur in Ausnahmefällen anonymisiert, beim EU-Gericht müssen Betroffene dies ausdrücklich beantragen und begründen. Österreich anonymisiert ebenfalls nennt jedoch die Anwälte die welche Parteien vor Gericht vertreten haben.
Es handelt sich dabei nicht um Anonymisierung im datenschutzrechtlichen Sinne. Vollständig anonymisierte Entscheidungen wären weitgehend unnütz, da Angaben zum Sachverhalt wichtig sind um die Entscheidung nachvollziehen zu können. Deutsche Gerichte müssen einen Ausgleich zwischen transparenter Justiz & Persönlichkeitsrechten finden.
Die Veröffentlichungspraxis der deutschen Bundesländer variiert stark. Es gibt Länder die sehr viele Entscheidungen veröffentlichen wie Nordrhein-Westfalen und Bayern, während andere wie Schleswig-Holstein, nur einen niedrigen einstelligen Prozentsatz ihrer Entscheidungen veröffentlichen. Die Situation verbessert sich jedoch gerade von Amtsgerichten kommt immer noch wenig.
Es gibt weder ein einheitliches Dateiformat für die Veröffentlichungen noch eine landesweite Datenbank. Nordrhein-Westfalen ist mit seiner Landesdatenbank ein Vorreiter. Openjur versucht » diese Situation zu optimieren « indem es Entscheidungen deutscher Gerichte mühsam zusammenträgt und durchsuchbar veröffentlicht. Im Gegensatz zu kommerziellen Anbietern verlangt Openjur keine Gebühren.
Einige Gerichte senden ihre Entscheidungen direkt an Openjur, andere werden aktiv angefordert. Zusätzlich erhält Openjur Einsendungen von Dritten meist Verfahrensbeteiligten. Zudem durchsucht Openjur amtliche Veröffentlichungen im Internet.
Der aktuelle Fall ist nicht der erste Anonymisierungsfehler eines deutschen Gerichts wie Benjamin Bremert erklärt. Einige Gerichte machen Openjur von sich aus auf ihre Fehler aufmerksam, zu diesem Zweck diese in der Datenbank korrigiert werden können. Eine Unterstützung durch Künstliche Intelligenz oder zumindest eine automatisierte Bereitstellung von Entscheidungen und deren nachträgliche Korrekturen seitens der Gerichte in einem einheitlichen Format wären für Openjur eine große Hilfe.
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