ZAC NRW verweigert Details zu Durchsuchungen von Uploadern bei Share-Online.biz

Die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW) hat endlich Stellung zu den Razzien gegen Uploadern von Share-Online.biz genommen. Die Informationen » die wir bisher erhalten haben « sind jedoch wie erwartet sehr spärlich. Staatsanwalt Dr. Christoph Hebbecker der ebenfalls als Pressesprecher der ZAC NRW fungiert, hat uns zu dem Thema Share-Online.biz geantwortet. Bisher wurden in dem Zuständigkeitsbereich der ZAC NRW der Teil Deutschlands ist, noch keine Durchsuchungsbeschlüsse gegen Uploader vollstreckt. Dr. Hebbecker bestätigte dies in seiner Nachricht: "Verfahren gegen identifizierte Uploader (bei Share-Online.biz) mit Wohnsitz außerhalb unserer Zuständigkeit werden an die jeweils örtlich zuständigen Staatsanwaltschaften weitergeleitet. Es liegen hier keine Informationen zum Stand der weitergeleiteten Verfahren vor. Aus ermittlungstaktischen Gründen kann ich keine Angaben dazu machen, ebenso wie viele Ermittlungsverfahren an welche Staatsanwaltschaft weitergeleitet worden sind."



Damit bestätigt Dr. Hebbecker zumindest die Durchsuchungen – über die wir letzte Woche berichtet haben. Nach unserem Kenntnisstand hat es inzwischen weitere Durchsuchungen gegeben, die welche Staatsanwaltschaft Köln anfangs nicht bestätigen wollte. Wahrscheinlich wurden aus taktischen Gründen keine Informationen herausgegeben um die Betroffenen nicht vor einer möglichen Beschlagnahmung und Auswertung ihrer technischen Geräte zu warnen.



Die Uploader bei Share-Online.biz müssen wahrscheinlich auch mit zivilrechtlichen Konsequenzen im Anschluss an das strafrechtliche Verfahren rechnen. Es ist sehr wahrscheinlich; dass die betroffenen Rechteinhaber Schadensersatz für die massenhafte Verbreitung ihrer Werke fordern werden.



Die Ermittlungen gegen die Hauptverdächtigen von Share-Online.biz sind in dem Verfahren fast abgeschlossen. Dr. Hebbecker geht davon aus; dass der zuständige Kollege in den kommenden Wochen eine Abschlussverfügung treffen wird. In etwa sechs Wochen sollen die Ermittlungen gegen die früheren Betreiber aus dem Raum Aachen abgeschlossen sein. Anschließend wird Anklage erhoben.



Es ist sehr unwahrscheinlich, dass es zu Verfahren gegen reine Downloader kommt. Obwohl es aufgrund der Bezahlung keine Probleme gäbe, ehemalige Premium-Kunden ausfindig zu machen, besteht wahrscheinlich weder bei den Behörden noch bei den Rechteinhabern ein gesteigertes Interesse daran, gegen diese Personen vorzugehen, da bei reinem Download bei Share-Online.biz keine Werke an Dritte weitergegeben wurden. Außerdem würde es noch viele Monate dauern die Server aufgrund der großen Menge an beschlagnahmten Daten auszuwerten.



Da bisher noch keine Abmahnungen für den Konsum illegaler Streams oder reinen Downloads erfolgt sind, muss auch in diesem Fall nicht mit Abmahnungen oder strafrechtlichen Verfahren gegen private Nutzer gerechnet werden.



Es besteht theoretisch die Möglichkeit, dass Share-Online.biz zu einem Präzedenzfall wird. Dies ist jedoch sehr unwahrscheinlich und hätte schon viel früher bei anderen Verfahren passieren können.






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