
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber spricht sich erneut für das Quick Freeze-Verfahren anstelle der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung aus. In einem Interview mit dem Handelsblatt betonte Kelber, dass er das Quick Freeze-Verfahren bei Strafermittlungen klar bevorzuge. Dabei würden die Daten erst im Falle eines Anfangsverdachts für eine kurze Zeit gespeichert, anstatt grundsätzlich alle Telekommunikationskunden betreffend.
Ulrich Kelber: "Die Vorratsdatenspeicherung ist nicht mit unserer Verfassung vereinbar." Bereits im November 2021 betonte Kelber in einem Interview mit Tarnkappe.info, dass aus seiner Sicht eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung nicht mit unserer Verfassung vereinbar sei.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) setzte der Speicherung von Telekommunikationsdaten zur Aufklärung von Straftaten in Deutschland im September des Vorjahres enge Grenzen. Allerdings sei die anlasslose Speicherung allein der IP-Adressen für Ermittlungen innerhalb dieser Grenzen laut EuGH rechtlich akzeptabel.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) möchte im Gegensatz zu Kelber nicht auf dieses Instrument verzichten. Die genaue Vorgehensweise wurde jedoch von der Ampelkoalition im Rahmen der Legislaturperiode noch nicht festgelegt.
Uneinigkeit innerhalb der Koalition
Der Grund dafür ist recht einfach, denn innerhalb der Koalition herrscht offenbar Uneinigkeit. Laut einem Referentenentwurf von Justizminister Marco Buschmann (FDP) aus Oktober 2022 besteht die Möglichkeit, bei einem Anfangsverdacht neben der IP-Adresse ebenfalls Verbindungs- und Standortdaten von einzelnen Tatverdächtigen einzufrieren, zu diesem Zweck diese von den Strafermittlungsbehörden von Internet- bzw․ Mobilfunkanbietern übermittelt werden können.
Dies ist jedoch nur für einzelne Personen vorgesehen die konkret und aktuell verdächtigt werden schwere Straftaten wie Totschlag Erpressung oder Kindesmissbrauch begangen zu haben. Zudem muss ein Richter vorher zustimmen. Bei der Vorratsdatenspeicherung sind grundsätzlich alle Bürger von der Speicherpflicht betroffen, ohne dass ein Richter involviert ist.
Der "Gesetzeszombie" muss endlich begraben werden
Buschmann plädiert im Gegensatz zu Nancy Faeser dafür die Vorratsdatenspeicherung aus dem Rechtssystem zu streichen und bezeichnet sie als "Gesetzeszombie". Zudem argumentiert der FDP-Politiker, dass sie "rechtswidrig" und nicht grundrechtsschonend sei.
Ähnlich sieht dies auch der amtierende Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber. Er bezeichnet die anlasslose Vorratsdatenspeicherung als einen "Untoten" der endlich begraben werden müsse. Die bereits bestehenden Maßnahmen zur Überwachung dürfen nicht noch weiter ausgebaut werden. Die Politik darf in der Bevölkerung kein dauerhaftes Überwachungsgefühl entstehen lassen.
Es kann auch nicht darum gehen, zusätzlich dazu Daten zu sammeln. Anstatt alle Bürger unter Generalverdacht zu stellen, fordert Kelber eine zeitnahe Auswertung der gezielt erhobenen Daten im Rahmen des Quick-Freeze-Verfahrens.
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