
Die umstrittene Bonify-App der Schufa verstößt nicht nur gegen Datenschutzgesetze, sondern ermöglicht auch eine Überwachung durch Nicht-EU-Staaten. Trotz der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben einige Unternehmen Schwierigkeiten, die Vorgaben einzuhalten. Die Bonify-App, entwickelt von der Forteil GmbH und der Schufa Holding AG, ist ein solches Beispiel. In diesem Artikel werden wir uns genauer mit der Version 2.0.11 der Bonify-App befassen und uns nicht nur mit den problematischen Datenweitergaben an verschiedene Drittanbieter beschäftigen, sondern auch auf die Risiken für die Privatsphäre der Nutzer eingehen.
Die Bonify-App stellt ein erhebliches Risiko für die Privatsphäre der Nutzer dar. Bereits in der Version 2.0.11 stellte der Datenschutzexperte Mike Kuketz fest, dass die App neun Tracker enthält. Schon vor der ersten Interaktion des Nutzers werden Daten ohne ausdrückliche Einwilligung übermittelt. Dies verstößt gegen Datenschutzbestimmungen und gefährdet die Privatsphäre der Nutzer.
Bei der Nutzung der Bonify-App wird eine Verbindung zu Google Firebase und Google Firebase Crashlytics hergestellt, noch bevor der Nutzer seine Einwilligung geben kann. Zudem werden Daten an Facebook übermittelt, darunter Gerätedaten und App-Informationen. Besonders problematisch ist die Übermittlung der Google Advertising-ID, da dadurch ein Bezug zwischen Nutzer und übermittelten Informationen hergestellt werden kann. Dies verstößt nicht nur gegen Datenschutzbestimmungen, sondern auch gegen die DSGVO.
Die Bonify-App übermittelt personenbezogene Daten ohne Einwilligung an verschiedene Drittanbieter und verstößt damit gegen Datenschutzrecht. Die Verbindung der Google Advertising-ID mit persönlichen Daten ermöglicht es Unternehmen wie Facebook, detaillierte Nutzerprofile zu erstellen und personalisierte Werbung zu schalten. Die Weitergabe von Daten an Unternehmen wie Blueshift, Adjust und Twilio/Segment ermöglicht diesen, umfangreiche Nutzerprofile zu erstellen, die sensible personenbezogene Daten enthalten. Die Übermittlung von Daten ohne Zustimmung verstößt gegen die Grundprinzipien des Datenschutzes und beeinträchtigt die Datenschutzrechte der Nutzer. Zudem gibt es eine mangelnde Transparenz bei der Verwendung der Daten, da Nutzer nicht ausreichend darüber informiert werden.
Besonders erschreckend ist die Tatsache, dass die Bonify-App auch personenbezogene Daten an Nicht-EU-Staaten übermittelt. Dies stellt ein weiteres Risiko für den Datenschutz dar. Es besteht die Möglichkeit, dass US-Behörden aufgrund des Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) Zugriff auf diese Daten erhalten.
Die Bonify-App der Schufa ist ein Datenschutz-Albtraum, der nicht nur gegen Datenschutzbestimmungen verstößt, sondern auch unsere Privatsphäre gefährdet. Es ist bedenklich, dass die Schufa wiederholt gegen geltendes Recht verstößt und keine Rücksicht auf den Schutz unserer Daten nimmt. Es ist daher umso wichtiger, dass Nutzer sich bewusst sind, welche Daten sie preisgeben und welche Risiken damit verbunden sind.
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