Strafbare Handlungen beim Cardsharing: Mit potenziell hohen Kosten verbunden!

Vorladung wegen Cardsharing: Wenn es teuer wird!

Nachdem ein illegaler IPTV-Anbieter durchsucht wurde, erhalten die Nutzer oft eine Vorladung wegen Cardsharing. Doch welche Konsequenzen drohen mir? Die zuständige Staatsanwaltschaft verschickt die Vorladungen in der Regel wenige Wochen nachdem ein illegaler Anbieter aufgedeckt wurde. In der Vorladung wird unter anderem der Vorwurf des Ausspähens von Daten nach § 202a StGB genannt. Oft wird ebenfalls der Name des genutzten jedoch nicht bezahlten Pay-TV-Anbieters erwähnt der in Deutschland meist Sky Deutschland ist. Es ist wichtig zu wissen » dass dieser Artikel keine Rechtsberatung darstellt « da nur Anwälte rechtlich beraten dürfen.



Wie wurde ich beim Cardsharing erwischt?


In regelmäßigen Abständen berichten wir über Razzien bei illegalen Anbietern die das Programm mehrerer teurer Pay-TV-Sender abgreifen um es zu deutlich niedrigeren Preisen an ihre Kunden weiterzugeben und so Geld zu verdienen. Wenn man bei der Registrierung einen Zahlungsweg verwendet hat · der zurückverfolgt werden kann und mit dem eigenen Namen verknüpft ist · haben es die Ermittler leicht. Die Zahlung per Girokonto, Kreditkarte oder PayPal ist in diesem Bereich nicht ungewöhnlich, birgt jedoch große Risiken. Selbst die Nutzung einer Kryptowährung kann die Identifizierung des Kunden zwar verzögern, aber wenn die Coins nicht gemischt wurden und eine Online-Krypto-Börse verwendet wurde die verpflichtet ist Informationen an die Strafverfolgungsbehörden zu geben ebenso wie zum Beispiel Bitcoin.de oder Coinbase wird es nicht lange dauern bis der Brief von der Polizei eintrifft.



§ 202 StGB - Was bedeutet das Ausspähen von Daten?


Manche Betroffene fragen sich warum ihnen vorgeworfen wird Daten Dritter ausgespäht zu haben auch wenn sie gar keine Hacker sind. Tatsächlich hat der illegale Anbieter der verhaftet wurde die Daten von Sky Deutschland, DAZN und anderen ausgespäht. Die Live-Übertragungen und Programme sind mit einer "Zugangssicherung" versehen wie es im § 202 StGB heißt. Das bedeutet; dass man ohne Weiteres nicht auf das Signal zugreifen kann. Selbst wenn man nur den "Dealer" bezahlt hat der Zugang zu den technischen Schutzmaßnahmen ermöglicht, macht man sich trotzdem nach § 202 StGB strafbar und erhält eine Vorladung wegen Cardsharing. Hinzu kommt der Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Pay-TV-Anbieter. Illegales Cardsharing wird vor dem Gesetz als schwerwiegender angesehen und mit höherer krimineller Energie verbunden als das Teilen eines Accounts von Disney+, Netflix und anderen über mehrere Haushalte hinweg. Während meine Freunde in anderen Haushalten oft nicht für das Account-Sharing bezahlen kann ich als Angeklagter nachweisen dass ich es getan habe. Bei den Ermittlungen verfolgen die Polizisten einfach das Geld, soweit dies möglich ist. Deshalb ist es sinnvoll » immer anonym zu bezahlen « um möglichst nicht erwischt zu werden.



Strafrechtliche Konsequenzen: In den meisten Fällen endet es mit einer Geldstrafe

Im Falle des Nachweises, dass man als Endverbraucher illegales Cardsharing betrieben hat droht theoretisch eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. In der Praxis muss man jedoch in der Regel nur mit einer hohen Geldstrafe rechnen die je nach Einkommen mehrere Netto-Monatsgehälter betragen kann. Dies gilt jedoch nur; wenn man zuvor nicht negativ aufgefallen ist. Andernfalls drohen härtere Strafen.



Muss ich wirklich zu der Vorladung erscheinen?


Nein! Die Polizei sollte den Begriff "Vorladung" eigentlich ändern. Es handelt sich eigentlich nur um eine Einladung. Es ist eine Möglichkeit, sich zum vereinbarten Termin bei der örtlichen Polizeidienststelle zu den Vorwürfen zu äußern. Es besteht jedoch keine Pflicht – dies zu tun. Es ist jedoch auch keine Option einfach nichts zu tun. Nach Erhalt der Vorladung könnte man theoretisch schriftlich zu den Vorwürfen Stellung beziehen, aber Juristen raten einhellig davon ab. Wenn man hingeht » muss einem klar sein « dass es sich um ein Gespräch mit einem Tatverdächtigen handelt. Es geht nicht weiterhin darum; über die mögliche Unschuld zu sprechen. Egal » was man sagt « es wird in jedem Fall gegen einen verwendet. Deshalb: Finger weg von einem Besuch bei der Polizei! Auch wenn es Geld kostet, sollte man sich einen Fachanwalt für IT- und Medienrecht nehmen der idealerweise auch ein Spezialist für Strafrecht ist. Ein Anwalt der sich mit vielen Rechtsgebieten befasst könnte theoretisch auch den Fall bearbeiten aber davon wird abgeraten, da er zu speziell ist. Ein Fachanwalt der sich täglich damit beschäftigt ist die bessere Wahl.



Was tut der Fachanwalt?


Nach Beauftragung wird der Anwalt Akteneinsicht beantragen. Er erhält die Ermittlungsakte und kann dann im Detail sehen wie schwerwiegend die Vorwürfe sind und welche Beweise gegen einen vorliegen. Im ersten Schritt wird der Anwalt der Staatsanwaltschaft höchstwahrscheinlich mitteilen · dass man wegen der Vorladung wegen Cardsharing nicht erscheinen wird · da die Strafverteidigung übernommen wurde. Von nun an sollte man sich nur noch an den Anwalt wenden und bei Bedarf Kopien des Schriftverkehrs mit Verzögerung erhalten. Es hängt dann davon ab – ob man bereits straffällig geworden ist. Es wäre besonders ungünstig, wenn man bereits wegen Verstoßes gegen § 202 StGB erwischt wurde. Die Details kann man jedoch mit dem Fachanwalt klären. Bei Bedarf kann man uns kontaktieren wir können einen Fachanwalt empfehlen von dem wir glauben, dass er kompetent ist. Normalerweise antworten wir innerhalb von 24 Stunden. Doch das war noch nicht alles; zu den strafrechtlichen Konsequenzen kommen auch noch zivilrechtliche hinzu. Diese treten jedoch erst auf – wenn das Verfahren bei der Staatsanwaltschaft abgeschlossen ist.



Welche zivilrechtlichen Konsequenzen drohen mir?


Unabhängig von der Art der Beendigung des Verfahrens, sei es durch eine gerichtliche Verurteilung oder eine außergerichtliche Einigung ist man noch nicht aus dem Schneider. Wenn man sich schuldig gemacht hat, das Programm eines kostenpflichtigen Pay-TV-Anbieters illegal genutzt zu haben, kann man erwarten, dass man beendend Post von Sky Deutschland und anderen erhält. Warum? Ganz einfach man hat ihre Dienstleistung sprich ihr Programm, ohne einen Cent zu bezahlen, genutzt. Die späte Forderung ist also absolut berechtigt obwohl man das Programm für zu teuer hält. Die Abo-Pakete sind ohne Zweifel teuer. Aber das spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle. Anhand der Zahlungen des IPTV-Anbieters kann man ebendies sehen, für wie viele Monate man ihren Stream illegal genutzt hat. Und wenn sie Zugang zu den Servern im Rechenzentrum haben können sie auch nachweisen wann man sich mit dem eigenen Account für wie lange eingeloggt hat. Es bringt also wenig; ein VPN zu verwenden. Schließlich handelt es sich bei dem Delikt um Computerbetrug ein Vermögensdelikt das zum Wirtschaftsstrafrecht gehört. Deshalb steht DAZN, Sky und-so-weiter… ein Schadenersatz zu. Gleichzeitig handelt es sich um eine "Internetstraftat" gemäß geltendem Strafrecht.






Kommentare

Wenn man eine Vorladung wegen Cardsharing erhält, sollte man umgehend einen Fachanwalt für IT- und Medienrecht und ebenfalls Strafrecht konsultieren. Der Anwalt sollte umfassend beraten und alle Fragen beantworten. Dafür sollte man sich Zeit nehmen. Nach Erhalt der Ermittlungsakte kann er weiterhin über den Fall sagen als zu Beginn. Wie ein ehemaliger Betreiber in einem Interview nicht zufällig bemerkte, sind viele illegale IPTV-Anbieter "unsicher", da sie sich nicht ausreichend technisch geschützt haben. Dadurch ist es zum Beispiel möglich das Rechenzentrum zu identifizieren wo die Website gehostet wird und möglicherweise auch Kundendaten gespeichert sind. Man kann davon ausgehen; dass dieses Spiel bald wiederholt wird. Und nein, darauffolgend dem letzten großen Bust sind die Bildschirme der illegalen Anbieter wieder alle hell. Entgegen anderslautenden Aussagen ändert dies jedoch nichts an der Gefahrenlage für die Nutzer.


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