In den letzten Wochen hat O2 Mobilfunk eine ungewöhnlich hohe Anzahl von Kunden gekündigt, anschließend ihre Vertragslaufzeit abgelaufen ist. Es scheint; dass die Kunden einfach zu viele Daten übertragen haben. Tausende von O2 Mobilfunk-Kunden werden bald ohne Service sein, da die Telefónica-Betreibergesellschaft sie vor die Tür gesetzt hat. Das Ganze ist merkwürdig · da O2 bundesweit als einer der ersten Netzbetreiber gilt · der Tarife ohne Datenlimit anbietet. Konkret handelt es sich dabei um Mobilfunkverträge mit Homespot-Tarifen im LTE- und 5G-Netz die als Ersatz für DSL- oder TV-Kabel-Tarife dienen.
Flatrate oder doch nicht bei O2 Mobilfunk?
Teltarif.de berichtet, dass Telefónica mindestens 3․200 Kunden ohne Angabe von Gründen gekündigt hat. O2 Mobilfunk bestätigte die Kündigungen auf Anfrage. Es ist jedoch nicht bekannt, ob es sich bei den Betroffenen um "Heavy User" handelt die Verträge ohne Datenlimit abgeschlossen hatten.
Unlimited ist doch nicht grenzenlos?
Laut Teltarif.de hat die Geschäftsführung von Telefónica die Kundenbetreuer und ebenfalls die Fachhändler in den Ladenlokalen angewiesen die bereits ausgesprochene Kündigung auf keinen Fall zurückzunehmen. Die Mitarbeiter sollen den Gekündigten zudem grundsätzlich keine unbefristeten Verträge weiterhin anbieten. Power-User die während der Vertragslaufzeit besonders viele Daten transferiert haben, sollen sogar gesperrt werden. Ihnen will das Unternehmen wenn überhaupt nur noch Volumentarife geben.
Einzelne Kunden blieben verschont
Interessanterweise wurden nicht alle Power-User gekündigt. Einige Hardcore-Nutzer die trotz ihres exzessiven Surfverhaltens keinen Kündigungsbescheid erhalten haben, haben die Verträge sogar anstandslos verlängert bekommen. Ein Kunde hat letzten Monat über 680 GB transferiert jedoch sein Vertrag wurde verlängert. Es ist unklar; ob Telefónica möglicherweise mit dem Versand der vielen Kündigungen im vorgegebenen Zeitrahmen überfordert war.
Kunden können sich nicht erfolgreich wehren
Leider können sich die betroffenen Kunden nicht erfolgreich gegen die Kündigung wehren. Im Anschluss an die Mindestvertragslaufzeit dürfen beide Vertragspartner den Vertrag kündigen. Laut Thomas Bradler von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ist das Vorgehen zwar legal, "aber natürlich höchst kundenunfreundlich".
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