Drogenhandel im Darknet: Kfz-Meister wegen 4.391 Fällen verurteilt

Darknet-Dealer wegen Drogenhandels in 4.391 Fällen verurteilt

Ein Kfz-Meister aus Euskirchen wurde kürzlich vom Landgericht Bonn wegen Drogenhandels im Darknet verurteilt. Nach umfangreichen Ermittlungen der Polizei wurde ihm vorgeworfen, in 4.391 Fällen mit Betäubungsmitteln gehandelt zu haben und dabei zwischen Oktober 2017 und September 2022 einen Umsatz von 223.000 Euro erzielt zu haben. Die Strafkammer verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.



Drogenverkauf im Darknet: Der Kfz-Meister gerät ins Visier


Die Polizei wurde auf den Darknet-Dealer aufmerksam und begann umgehend mit der Überwachung seiner Aktivitäten. Nachdem sie zunächst keine konkreten Beweise gegen ihn vorlegen konnte, gelang es den Ermittlern schließlich, seinen Darknet-Account zu knacken. Der Dealer hatte sich unter einem Alias-Namen angemeldet. Die Polizei führte daraufhin Scheinkäufe bei ihm durch, bevor sie ihn schließlich rund um die Uhr mit Kameras an Wohnung und Garage sowie Telefonüberwachung überwachte.



Drogenversand aus der Garage


Die Überwachung ergab, dass der Mann einem genauen Zeitplan folgte und immer montags, mittwochs und freitags für Drogenlieferungen im Einsatz war. Von seiner Garage aus, die er regelmäßig aufsuchte, nutzte er einen bestimmten Briefkasten, um seine Drogenversandpakete zu versenden. Die Polizei filmte ihn dabei, wie er einen Stapel Briefe in unterschiedlicher Stückzahl einwarf. Die Beweise für einen Durchsuchungsbeschluss der Garage waren somit ausreichend.



Die Festnahme


Am 14. September 2022 führte die Polizei schließlich eine Durchsuchung durch und fand laut Generalanzeiger "in einem Kühlschrank neun Kilogramm Amphetamine, auch 22 versandfertige Postsendungen mit der Droge, dazu Feinwaagen und Vakuumier- und Portioniergeräte". Der 54-jährige Dealer wurde daraufhin festgenommen und seine Drogenhändlerkarriere endete nach fünf Jahren.



Ein umfassendes Geständnis


Vor Gericht legte der Angeklagte ein umfassendes Geständnis ab. Er gab zu, dass er trotz einer behüteten Kindheit und Erfolg im Beruf als Kfz-Meister mit einem Monatsgehalt von 3.400 Euro letztendlich als selbstständiger Fuhrparkmanager eines Bauunternehmens gescheitert war. Von Geldsorgen geplagt, entschied er sich, in den Darknet-Drogenverkauf einzusteigen. Er hatte die Idee aus einem Fernsehfilm bezogen und das illegale Geschäft durch Recherchen im Internet gelernt.



Eine florierende Geschäftsidee


Seine Geschäftsidee war sofort erfolgreich und er erzielte hohe Einnahmen. Er bestellte ein bis zwei Kilogramm Rauschgift und überprüfte die Qualität mit Testgeräten, bevor er die Drogen in aller Welt weiterverkaufte. Die Bestellungen wurden getarnt als gewöhnliche Rechnungen mit Fantasie-Absenderadressen zu je 10 bis 40 Gramm per Post versandt. Über verschiedene Dienstleistungen ließ er sich die verdienten Bitcoins in reale Euros umwandeln.



Verurteilung und Konsequenzen


Die Polizei konnte dem Mann 4.391 Fälle und einen Umsatz von 223.000 Euro nachweisen. Die Strafkammer des Bonner Landgerichts verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Der Angeklagte muss zudem die Einnahmen zurückerstatten. Zunächst wurde sein Haftbefehl aufgehoben und er konnte die Verhandlung als freier Mann verlassen.








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