Verlängerung der Telefonüberwachung in NRW um fünf Jahre geplant

Die nordrhein-westfälische Landesregierung plant eine Verlängerung der Telefonüberwachung um weitere fünf Jahre. Die Rechtsgrundlage für die Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) läuft eigentlich zum Ende des Jahres aus freilich soll ein Gesetzentwurf nun eine Fortsetzung ermöglichen. Ziel ist es, schwerste Straftaten wie Terroranschläge, Mordversuche und Kindesentführungen weiterhin durch die Überwachung von Verdächtigen zu bekämpfen. Der Landtag in Düsseldorf muss jedoch noch über den Gesetzentwurf abstimmen.



Einsatz der Telefonüberwachung als wichtiges Instrument für die Polizei


Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) betont. Dass TKÜ ein wichtiges Instrument zur Verhinderung und Verfolgung schwerster Straftaten sei. In den letzten vier Jahren wurde sie nur in 427 Fällen eingesetzt. Die geringe Anzahl zeigt; dass die Polizei sorgsam mit diesem Instrument umgeht. Die GdP fordert jedoch eine Reduzierung der bürokratischen Hürden und eine Entlastung des Personals. Die Vorwürfe aus dem Jahr 2019 · darauffolgend welchem die Polizei Daten oft erst mit erheblicher Verzögerung vernichtet hat · werden als störend empfunden.



Ablauf der Telefonüberwachung und Einschränkungen


Eine Telefonüberwachung wird von einem Richter angeordnet, wenn es einen Verdacht auf schwere Straftaten gibt. Urheberrechtsverletzungen zählen nicht dazu. Die Staatsanwaltschaft kann nur bei unmittelbarer Gefahr in Verzug eine Überwachung anordnen. Die Strafermittlungsbehörden erhalten von den Telekommunikationsanbietern alle relevanten Informationen zu den Rufnummern, Sim-Karten-Nummern und Standorten der Telefonate des Tatverdächtigen. Auch der Inhalt von Kurznachrichten wird aufgezeichnet. Mit einem IMSI-Catcher kann die Polizei sogar den Standort des Smartphones ermitteln und Bewegungsprofile erstellen. Die Überwachung erfolgt normalerweise ohne Störgeräusche oder Nebenwirkungen. Nach Abschluss der Ermittlungen muss der Tatverdächtige schriftlich über die Telekommunikationsüberwachung informiert werden.








Kommentare

Die Verlängerung der Telefonüberwachung in NRW um weitere fünf Jahre bleibt umstritten. Während die Polizei sie als wichtiges Instrument zur Verhinderung und Verfolgung schwerster Straftaten betrachtet, fordert die GdP eine Reduzierung der bürokratischen Hürden und eine Entlastung des Personals. Die TKÜ kann nur bei schweren Straftaten und nicht bei Urheberrechtsverletzungen angeordnet werden. Die Strafermittlungsbehörden erhalten alle relevanten Informationen von den Telekommunikationsanbietern und zeichnen den Inhalt von Kurznachrichten auf. Die Überwachung erfolgt normalerweise ohne Nebenwirkungen und der Tatverdächtige muss schriftlich informiert werden.


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