Richter prüft Klage gegen Internet Archive

Internet Archive: Richter prüft Scan- und Ausleihprogramm

Am Montag fand die erste Anhörung im Fall Verlage gegen Internet Archive vor einem Bundesgericht in New York statt. Die Association of American Publishers (AAP) hatte im Namen von vier Verlagen (Hachette, HarperCollins, Penguin Random House und Wiley) eine Urheberrechtsklage gegen die Internet Archive (IA) eingereicht. Die Verleger kritisieren die National Emergency Library sowie das CDL-Verleihprinzip des Internet Archive.



National Emergency Library ermöglicht kostenlosen Zugang zu Büchern


Die National Emergency Library, die während der Corona-Pandemie von IA ins Leben gerufen wurde, ermöglichte Schülern, Lehrern und Lesern kostenlosen Zugang zu mehr als 1,4 Millionen Büchern. Die Verlage sehen darin massive Urheberrechtsverletzungen und kritisieren das Programm als Vorwand, um Bücher zu kopieren und ohne Erlaubnis zu verbreiten.



CDL-Verleihsystem steht zur Debatte


Das Internet Archive scannt physische Bücher und verleiht sie im E-Book-Format an Nutzer. Die Verlage kritisieren das CDL-Verleihsystem an sich und sehen darin eine illegale Praxis, da das Kopieren von Büchern ohne Erlaubnis der Urheberrechtinhaber geschieht. Sie fordern die Schließung der Online-Bibliothek des Internetarchivs und eine Schadensersatzzahlung.



Internet Archive argumentiert mit Fair-Use-Policy


Das Internet Archive verteidigt sich und argumentiert, dass sie nur Kopien von Büchern verleihen, die sie auch physisch besitzen, und ein Eins-zu-Eins-Verhältnis von „Besitz zu Leihe“ einhalten. Daher falle der Verleih unter die Fair-Use Policy und sei keine Piraterie.



Richter prüft Kernfrage des Falles


Richter Johannes Koeltl wies darauf hin, dass die Kernfrage des Falles sei, ob das Scannen der Bücher durch das Internet Archive Urheberrechte verletze. In einem Austausch mit dem Anwalt des IA stellte Koeltl klar, dass die Bibliothek das Recht habe, ein Buch zu verleihen, das ihr gehört. Die Kernfrage sei jedoch, ob eine Bibliothek das Recht habe, eine digitale Kopie eines Buches anzufertigen und ohne Lizenz zu verleihen.



Urheberrechtsstreit: Verlage gegen Internet Archive


Ein Gerichtsverfahren zwischen Verlagen und dem Internet Archive beschäftigt derzeit die US-amerikanische Gerichtsbarkeit. Die Verlage werfen dem Internet Archive vor, urheberrechtlich geschützte Bücher illegal digitalisiert und weltweit zugänglich gemacht zu haben. Das Internet Archive, das sich als digitale Bibliothek versteht, sieht sich dagegen im Recht, da es rechtmäßig erworbene physische Bücher scannt und die gescannten Ausgaben unter ähnlichen Bedingungen verleiht, wie es in physischen Bibliotheken üblich ist.



Das Verfahren wird als wegweisend für alle Bibliotheken, die Bücher digitalisieren, angesehen. Sollte das Gericht die Digitalisierungspraktiken des Internet Archive sanktionieren, könnte der gesamte Markt für E-Book-Lizenzen zusammenbrechen. Die Verlage argumentieren, dass durch die digitale Verbreitung von Büchern ein Schaden entstanden sei, da entgangene Lizenzgebühren nicht gezahlt wurden. Die Verlegerin Maria A. Pallante, Präsidentin und CEO der Association of American Publishers, sagte dazu: „Die preisgekrönten Bücher und Zeitschriften der amerikanischen Verlage sind das Ergebnis von enormen Investitionen und harter Arbeit von Tausenden von Autoren, Herausgebern und anderen Mitarbeitern der Branche. Diese Leistung und Innovation darf nicht von unautorisierten digitalen Kopien untergraben werden, die den Verlagen und Autoren Schaden zufügen.“



Das Internet Archive sieht in seinen Bemühungen, Bücher digital zugänglich zu machen, jedoch einen Schutz durch das sogenannte Fair-Use-Prinzip. Demnach kann die begrenzte Verwendung geschützter Werke ohne Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers erlaubt sein, wenn diese Verwendung als „fair“ betrachtet wird. Das Internet Archive sieht sich als Bibliothek, die ihre Kunden online bedienen möchte, genau wie es in der physischen Welt üblich ist.



Das Gerichtsverfahren wird auch als Diskussion über die Abwägung des Nutzens für die Öffentlichkeit gegenüber dem Nutzen für den Urheberrechtsinhaber angesehen. Potenzielle Einnahmen sind dabei nicht die ganze Geschichte, sondern der Schutz der Urheberrechtsinhaber muss gegen das öffentliche Interesse abgewogen werden.



Das Gericht hat noch keine Entscheidung in diesem Fall getroffen, und es bleibt abzuwarten, ob der Fall vor Gericht gehen wird. Das Ergebnis wird jedoch von großer Bedeutung für alle Bibliotheken sein, die ihre Bücher digitalisieren möchten.



Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Fall Verlage gegen Internet Archive noch immer nicht gelöst ist. Die Argumente beider Parteien wurden vor Gericht gehört, und der Richter prüft die Kernfrage des Falles.








Kommentare

Der Fall zeigt, dass das Thema Urheberrecht und öffentlicher Zugang zu Werken immer noch sehr umstritten ist. Während die Verlage ihre Investitionen und die Innovationen, die in ihren Werken stecken, schützen möchten, sollte auch das öffentliche Interesse nicht vernachlässigt werden. Bibliotheken und Archive tragen zu einer offenen und demokratischen Gesellschaft bei, indem sie Wissen und Informationen für alle zugänglich machen. Es ist wichtig, dass eine Lösung gefunden wird, die den Schutz von Urheberrechten und das öffentliche Interesse miteinander vereinbart.


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