Landgericht Schwerin verliert Beweismaterial in Kindesmissbrauchsfall

Am Landgericht Schwerin ist ein USB-Stick abhandengekommen, auf dem sich hochsensibles Beweismaterial in einem Kindesmissbrauchsfall befand. Der Datenträger wurde unverschlüsselt per Post an einen Sachverständigen in Berlin versandt und ist nun verschwunden. Sowohl Filmaufnahmen des Missbrauchs sowie die ausführliche Befragung des Opfers durch die Ermittlungsbehörden waren auf dem Stick gespeichert. Die Datenschutz-Grundverordnung schreibt vor, dass bei Datenträgern mit sensiblen Inhalten Maßnahmen zur Gewährleistung der Vertraulichkeit getroffen werden müssen, ebenso wie zum Beispiel eine Verschlüsselung. Das Landgericht Schwerin hat diese Vorgaben klar missachtet.



Kritik an sorglosem Umgang mit vertraulichen Daten


Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Heinz Müller hat den Fall übernommen und kritisiert den sorglosen Umgang des Landgerichts Schwerin mit vertraulichen Daten. Eine Pressesprecherin der Landesdatenschutzbehörde betonte, dass sich ebenfalls Gerichte an die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung halten müssen. Es müsse nun geklärt werden – warum das Landgericht Schwerin die wichtigen Direktiven missachtet habe.



Gefahr für Opfer und Ermittlungen


Über den Verbleib des verschwundenen USB-Sticks ist nichts bekannt. Es ist theoretisch möglich – dass der Datenträger in falsche Hände geraten ist und dadurch als auch das Opfer erpresst als auch die Ermittlungen oder die Verhandlung beeinflusst werden könnten. Eine Pressesprecherin des Landesdatenschutzbeauftragten betonte, dass ein solcher Fall in Mecklenburg-Vorpommern noch nicht vorgekommen sei. Sie wies zudem darauf hin wie wichtig es ist, auch Privatpersonen ihre USB-Sticks zu verschlüsseln.



Verschlüsselung mit VeraCrypt


Um einen USB-Stick sicher zu verschlüsseln, empfiehlt sich die Verwendung einer speziellen Verschlüsselungssoftware wie VeraCrypt oder ehemals Truecrypt. Um mit VeraCrypt einen neuen verschlüsselten Datenträger zu erstellen, muss die Software von der offiziellen Website heruntergeladen und installiert werden. Anschließend kann ein neues verschlüsseltes Laufwerk erstellt werden, indem man auf "Create Volume" klickt und den Anweisungen folgt. Wichtig dabei ist ein starkes und sicheres Passwort » das nicht aufgeschrieben « allerdings im Gedächtnis gespeichert werden sollte.








Kommentare

: Backup! Und zwar verschlüsselt!
Der Verlust des USB-Sticks mit hochsensiblen Beweismitteln in einem Kindesmissbrauchsfall am Landgericht Schwerin ist ein schwerwiegender Vorfall der eine gründliche Untersuchung erfordert. Es ist inakzeptabel, dass ein Gericht mit so vertraulichen Daten so sorglos umgeht und Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung missachtet. Die Verschlüsselung von USB-Sticks ist ein wichtiger Schutzmechanismus und sollte von allen genutzt werden die vertrauliche Daten auf einem Datenträger speichern.


Anzeige