
Der ehemalige VPN-Dienst LiquidVPN wurde von einer Gruppe unabhängiger Filmproduzenten beschuldigt, Piraterie ermöglicht zu haben. Ein Versäumnisurteil in Höhe von über 14 Millionen US-Dollar wurde gegen den Anbieter ausgesprochen, der jedoch bislang nicht in der Lage war, den Schadenersatz zu zahlen. Aus diesem Grund fordern die Filmstudios nun die Verhaftung des Betreibers.
Das Geschäftsmodell von LiquidVPN basierte hauptsächlich auf Werbung, die sich scharf am Rande der Legalität bewegte. Der VPN-Dienst bezeichnete sich als "das beste VPN für Torrenting" und versprach seinen Kunden, ISP-gesperrte Streams zu entsperren, die aufgrund von Anfragen zum Entfernen von Urheberrechten eingeschränkt sind. LiquidVPN warb damit, dass Nutzer urheberrechtlich geschützte Inhalte raubkopieren können, ohne von ihrem ISP oder P2P-Tracking-Software entdeckt zu werden.
LiquidVPN bot auch "High Quality Popcorn Time Streams" an, die der Dienst ausdrücklich bewarb. Darüber hinaus garantierte der Anbieter eine DMCA-freie Zone und konnte daher keine DMCA-Benachrichtigungen an Nutzer weiterleiten, die rechtsverletzende Inhalte heruntergeladen hatten. All diese Funktionen wurden auf der Website von LiquidVPN ausdrücklich aufgeführt und besonders hervorgehoben.
Der VPN-Anbieter befand sich früher im Besitz von David Cox, der jedoch den Dienst vor Einreichung der Klage verkauft hatte. Als Käufer stellte sich das Unternehmen 1701 Management aus Puerto Rico heraus. Obwohl 1701 Management und sein vermeintlicher Eigentümer Charles Muszynski mit schwerwiegenden Anschuldigungen konfrontiert waren, haben sie es versäumt, auf die Klagen zu antworten, die bei einem Bundesgericht in Florida eingereicht wurden.
Eine große Gruppe von Urheberrechtsinhabern, bestehend aus 41 Filmstudios, Produzenten, Verleihern und Organisationen, die die Interessen der Rechteinhaber schützen, klagte gegen LiquidVPN. Sie forderten insgesamt 9.900.000 US-Dollar Schadensersatz wegen Urheberrechtsverletzung für 66 Filme und beantragten außerdem Schadenersatz von 1.650.000 US-Dollar aufgrund einer "sekundären Haftung für DMCA-Verletzungen". Anti-Piracy-Anwalt Kerry Culpepper forderte auch Schadenersatz für Markenverletzungen.
Bundesrichterin Beth Bloom vom United States District Court für den südlichen Bezirk Floridas befand LiquidVPN im März des vergangenen Jahres in einem aktuellen Versäumnisurteil der Urheberrechtsverletzung und des Verstoßes gegen das DMCA für schuldig.
Da der Betreiber von LiquidVPN bislang nicht in der Lage war, den Schadenersatz zu zahlen, fordern die Filmstudios nun seine Verhaftung. LiquidVPN hat seinen Dienst inzwischen eingestellt. Es bleibt abzuwarten, wie das Gericht auf die Forderungen der Filmstudios reagieren wird.
Filmstudios fordern Millionenbetrag von VPN-Betreiber
Die Filmstudios Millennium Films, Voltage Pictures und Good Universe haben vor einem Gericht in Florida eine Klage gegen den VPN-Betreiber Pawel Muszynski eingereicht. Sie werfen ihm vor, durch die unerlaubte Verbreitung von Filmen über sein VPN-Netzwerk gegen das Urheberrecht verstoßen zu haben. Entgegen der Aufforderungen des Gerichts hat Muszynski die geforderten Gelder nicht beglichen. Nun haben die Filmstudios ein Versäumnisurteil gegen ihn erwirkt. Doch auch das forderte Geld steht noch aus. Die Filmstudios haben deshalb mehrere Pfändungsbeschlüsse bei Gericht eingereicht. Zudem haben sie eine einstweilige Verfügung gegen Muszynskis Vermögen und das eines Drittbeklagten erwirkt.
VPN-Netzwerke und Urheberrecht
VPN-Netzwerke dienen dazu, die Privatsphäre und Anonymität von Nutzern im Internet zu schützen. Muszynski betrieb ein solches Netzwerk, über das er unter anderem Filme verbreitete. Dadurch verletzte er das Urheberrecht der betroffenen Filmstudios. Diese forderten von ihm eine Entschädigung in Höhe von 15 Millionen US-Dollar. Trotz mehrfacher Aufforderungen hat Muszynski bislang nicht gezahlt.
Versäumnisurteil ermöglicht Pfändung von Vermögenswerten
Das Versäumnisurteil gegen Muszynski und ein Drittbeklagten ermöglicht den Filmstudios nun die Pfändung von Vermögenswerten. Die Filmstudios haben außerdem beantragt, Muszynski festnehmen zu lassen, bis er den Forderungen des Gerichts nachkommt. Bisherige Maßnahmen, wie etwa eine Geldstrafe von 500 US-Dollar pro Tag, haben nicht zum gewünschten Erfolg geführt.
Muszynski bestreitet Vorwürfe
Muszynski hat sich bislang nicht aktiv zur Sache geäußert. In einem Brief an das Gericht betonte er jedoch, dass er nicht über die Mittel verfüge, einen Anwalt zu bezahlen. Zudem sei er Bürger von St. Kitts und Nevis und das US-Gericht deshalb nicht für ihn zuständig. Er betonte außerdem, nicht Eigentümer der Unternehmen zu sein, die im ursprünglichen Urteil für haftbar erklärt wurden. Die Filmstudios haben indes eine separate Klage in St. Kitts & Nevis eingereicht.
Kommentare
Es ist verständlich, dass die Filmstudios ihr Urheberrecht schützen und Entschädigung für ihre Verluste verlangen. Allerdings ist es fraglich, ob die Forderung in Höhe von 15 Millionen US-Dollar angemessen ist. Zudem bleibt die Frage offen, ob die Pfändung von Vermögenswerten und die Inhaftierung von Muszynski tatsächlich angemessene Maßnahmen sind, um das Urheberrecht zu schützen. Es bleibt abzuwarten, wie das Verfahren weiter verläuft.