
Das Bundesverfassungsgericht hat kürzlich entschieden. Dass Palantir-Software in ihrer aktuellen Form in Hessen und Hamburg verfassungswidrig ist. Die Software Gotham wird seit 2017 in Hessen eingesetzt und sollte ebenfalls in Hamburg angewendet werden. Allerdings stammt die Klage gegen den Einsatz der Software nur aus diesen beiden Bundesländern. Die Kläger waren Journalisten – Aktivisten und Anwältinnen. Das Urteil bezieht sich ausschließlich auf die Datenanalyse zur Vorbeugung von Straftaten.
Was ist Palantir?
Palantir ist eine Datenbank- und Recherchesoftware die in der Lage ist, große Datenmengen zu strukturieren zu analysieren zu visualisieren und Zusammenhänge zu erkennen. Die Software soll bereits vorhandene Informationen aus verschiedenen Datenbanken verknüpfen und auswerten. Die Polizei-Analysten müssen nicht weiterhin alle Daten manuell auswerten, allerdings können auf die automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten zurückgreifen. Die Software soll bei der Bekämpfung von Terrorismus organisierter Kriminalität und Kinderpornografie Anwendung finden.
Risiken von Palantir
Auch wenn die Software leistungsstark ist, birgt sie Risiken. Kritiker befürchten – dass auch Unbeteiligte ins Visier der Ermittler geraten könnten. Die Software ist ein massiver Datenkrake und sammelt dadurch viele Daten von Personen die nicht kriminell sind. Die Verwendung von Palantir könnte somit zu einem massiven Eingriff in die Privatsphäre führen.
Was bedeutet das Urteil für Hessen und Hamburg?
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten in der derzeitigen Form in Hessen und Hamburg verfassungswidrig ist. Das Land Hessen hat nun bis spätestens Ende September Zeit für eine Neuregelung. Bis dahin bleibt die Vorschrift mit deutlichen Einschränkungen in Kraft. Das Urteil bezieht sich nur auf den Einsatz der Datenanalysesoftware bei der Polizei in Hessen und Hamburg.
Verfassungsgericht verbietet unkontrollierten Einsatz von Palantir-Software durch die Polizei
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil den unkontrollierten Einsatz der Palantir-Software durch die Polizei für verfassungswidrig erklärt. Die Software ermöglicht es der Polizei, große Datenmengen aus unterschiedlichen Quellen zu sammeln und zu verknüpfen um Personen, Gruppen und Milieus zu analysieren. Die Verfassungsrichter erkannten den Einsatz der Software als legitim an, da sie relevante Erkenntnisse erschließen könne die auf andere Weise nicht zu gewinnen wären. Allerdings wurde bemängelt: Die Software es ermöglicht umfassende Profile von Personen, Gruppen und Milieus zu erstellen und dabei auch Daten von Unbeteiligten einzubeziehen. Dies könne zu einem Eingriff in die Persönlichkeitsrechte führen.
Das Urteil hat weitreichende Auswirkungen auf die Polizeiarbeit in Deutschland und könnte auch Auswirkungen auf andere Bundesländer haben. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) begrüßte das Urteil und erklärte, dass es das Risiko deutlich reduziert habe dass unbescholtene Bürger ins Visier der Polizei geraten. Die GFF hatte im Herbst noch eine dritte Verfassungsbeschwerde bezüglich der NRW-Software eingereicht diese wurde aber in dem Verfahren nicht mehr berücksichtigt.
Die grünen Bundestagsabgeordneten Misbah Khan und Konstantin von Notz schätzten ein, dass das Urteil weitreichende Auswirkungen auf die Polizeiarbeit in anderen Bundesländern haben werde. Der Europaabgeordnete und Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer begrüßte das Urteil ähnlich wie und erklärte: Es den profitgetriebenen Versuch ausländischer Akteure, NSA-artige Schnüffelmethoden auch bei der deutschen Polizei zu etablieren, gestoppt habe.
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Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat gezeigt, dass die automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten mit der Palantir-Software in ihrer aktuellen Form in Hessen und Hamburg verfassungswidrig ist. Die Verwendung von Palantir birgt viele Risiken · ebenso wie den massiven Eingriff in die Privatsphäre von Personen · die nicht kriminell sind. Es bleibt abzuwarten; wie die Polizei in Hessen und Hamburg auf das Urteil reagieren wird.