Ein Gericht in Düsseldorf hat ein Zivilverfahren zwischen der "New York Times" und Stefan Heine, einem deutschen Rätsel-Produzenten, eröffnet. Der Streit dreht sich um die Rechte an der Wortmarke "Wordle". Die "New York Times" betreibt eine große Rätselseite und besitzt die Rechte an dem beliebten Buchstabenspiel. Sie wirft Heine vor, sich die deutschen Markenrechte an "Wordle" gesichert zu haben um das Spiel vom deutschen Markt fernzuhalten.
Es handele sich um eine nicht zulässige, "bösgläubige Markenanmeldung". Sie will dem Hamburger Heine per einstweiliger Verfügung die Nutzung der Marke verbieten lassen. Eine Entscheidung will das Gericht am 1. März verkünden.
Die US-Zeitung hatte vom Erfinder Josh Wardle alle Rechte an dem Spiel für 1,2 Millionen US-Dollar erworben, ebenso wie aus der Verhandlung am Montag hervorging. Das Online-Ratespiel Wordle ist inzwischen ein weltweiter Erfolg und wird täglich von Millionen Menschen gespielt. Das Problem: Heine und der US-Verlag sicherten sich die Markenrechte für Wordle am selben Tag, dem 1. Februar 2022.
Der Rätselmacher Stefan Heine bestreitet den Vorwurf der "New York Times", sich die deutschen Markenrechte bösgläubig gesichert zu haben. "Ich habe die Marke Wordle am 1. Februar 2022 eintragen lassen und deshalb das Recht das Zeichen zu nutzen." Das Gericht hat nach Aussage der Vorsitzenden Richterin Vera Drees in der Sache noch keine eigene Position.
Der Hamburger Stefan Heine wurde spätestens 2005 mit der Verbreitung der "Sudokus" einer breiteren Öffentlichkeit bekannt.
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