Razzia bei Abmahnanwalt wegen Google Fonts-Nutzung

Google Fonts-Nutzung: Abmahnanwalt & Co ereilte Razzia

Am Mittwochmorgen hat die Polizei auf Anordnung der Generalstaatsanwaltschaft Berlin eine Razzia bei einem Abmahnanwalt und seinem Mandanten durchgeführt. Die beiden werden verdächtigt, in mindestens 2.418 Fällen versucht zu haben, kleine Unternehmen zu erpressen, die auf ihren Websites die Google-Schriftart Google Fonts verwendet haben.



Die polizeilichen Ermittlungen richten sich gegen den 53-jährigen Berliner Anwalt Kilian Lenard und dessen 41-jährigen Mandanten Martin Ismail, der sich als Vertreter einer "IG Datenschutz" ausgegeben haben soll. Die beiden müssen sich nun wegen versuchten Abmahnbetrugs und versuchter Erpressung verantworten.



Durchsuchungs- und Arrestbeschlüsse im Gesamtwert von 346.000 Euro wurden vollstreckt. Die Beamten beschlagnahmten zahlreiche Beweismittel, darunterlagen und Datenträger, um die genaue Vorgehensweise, die Identität der Betroffenen und die tatsächlichen Umsätze der Beschuldigten aufzuklären.



Die Masche der beiden Beschuldigten beruhte auf einem Urteil des Landgerichts München vom 20. Januar 2022. Das Gericht hatte entschieden, dass die Verwendung von Google Fonts auf Websites zu einem Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung führt, da dabei Daten von Nutzern ohne deren Einwilligung an Google-Server in den USA übermittelt werden. Lenard und Ismail nutzten selbst programmierte Software, um Websites aufzuspüren, die Google Fonts verwenden, und protokollierten und trackten diese Besuche. Anschließend drohten sie den Betreibern mit einer Abmahnung und der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in Höhe von 170 Euro.



Laut Staatsanwaltschaft betrug der Gesamtbetrag der Abmahnungen 346.000 Euro, von denen etwa 2.000 abgemahnte Personen die geforderten 170 Euro überwiesen haben. Die Berliner Staatsanwaltschaft geht von mindestens 2.418 Fällen aus. Etwa 420 der abgemahnten Webseitenbetreiber haben hingegen eine Strafanzeige erstattet.



Die Google-Schriftarten umfassen eine Bibliothek mit 1474 Open-Source-Schriftfamilien und APIs zur bequemen Verwendung über CSS und Android. Die Bibliothek ist frei verfügbar und die Fonts sind Open-Source und kostenlos. Die Einbindung der Schriftarten ermöglicht eine Textdarstellung auf Websites und erfordert keine Bereitstellung auf dem eigenen Server, da sie vom Browser des Website-Besuchers direkt von Google-Servern geladen werden. Dabei erfolgt jedoch eine Weiterleitung von Nutzerdaten wie der IP-Adresse an Google.



Die Razzia bei dem Abmahnanwalt und seinem Mandanten zeigt erneut, wie wichtig der Schutz personenbezogener Daten im Internet ist und wie schnell man sich strafbar machen kann, wenn man ihn nicht respektiert. Unternehmen und Privatpersonen sollten sich deshalb immer über die rechtlichen Vorgaben informieren und sich entsprechend absichern.








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