Missbräuchliche Auslegung des Strafgesetzbuches: Letzte Generation als kriminelle Vereinigung?

Letzte Generation ? Rechtsbeugung ohne Gegenwind (Kommentar)

Die Staatsanwaltschaft Neuruppin beschuldigt die Organisation Letzte Generation, gemäß § 129 des Strafgesetzbuches eine kriminelle Vereinigung gebildet zu haben. Einige Klimaaktivisten wurden am Dienstag von der Polizei durchsucht und befinden sich nun in Untersuchungshaft. Diese Beschuldigung ermöglicht es der Staatsanwaltschaft, härtere Strafen zu verhängen, als bei der Verfolgung von Straftaten wie Sachbeschädigung oder Hausfriedensbruch.



Doch die Frage stellt sich: Ist die Letzte Generation tatsächlich eine kriminelle Vereinigung? Gemäß § 129 StGB muss der Zweck oder die Tätigkeit einer Gruppe auf die Begehung von Straftaten ausgerichtet sein, die mit mindestens zwei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden. Doch ist das hier der Fall?



Der Zweck der Organisation ist offensichtlich nicht das Begehen von Straftaten, sondern die Beeinflussung des öffentlichen Diskurses und der politischen Akteure. Auch wenn man nicht unbedingt ein Fan der Letzten Generation sein muss, um diese Tatsache anzuerkennen, ist es wichtig zu betonen, dass das Blockieren von Straßen und das Aufkleben von sich selbst auf die Straße keine Straftaten darstellen, die mit mindestens zwei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden.



Warum also beschuldigt die Staatsanwaltschaft Neuruppin die Letzte Generation, eine kriminelle Vereinigung gebildet zu haben? Hier drängt sich der Verdacht auf, dass es sich um eine politisch motivierte Entscheidung handelt, um unliebsame Bürger zu kriminalisieren. Eine derartige Fehlinterpretation des Gesetzestextes ist besorgniserregend und sollte von jedem Demokratie- und Rechtsstaatsverständigen abgelehnt werden.



Es ist wichtig, dass wir uns als Bürger gegen eine derartige Rechtsbeugung wehren und unsere Stimme erheben. Wir sollten Leserbriefe an die Zeitungen schicken und mit unseren Abgeordneten im Land- und Bundestag sprechen. Wir sollten die Staatsanwälte in Neuruppin zur Rede stellen und sie nach den Gründen ihres Vorgehens fragen.



Wir sollten uns nicht von der offensichtlichen Fehlinterpretation des Gesetzestextes einschüchtern lassen, sondern uns gemeinsam gegen Machtmissbrauch einsetzen. Denn nur so können wir sicherstellen, dass unsere Grundrechte und die Integrität unseres Rechtsstaates gewahrt bleiben.








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