Anklage gegen mutmaßlichen Darknet-Drogendealer erhoben

Die Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) hat Anklage gegen einen 20-jährigen Mann aus dem Landkreis Schwandorf erhoben. Der mutmaßliche Darknet-Drogendealer soll auf verschiedenen Plattformen illegal mit Betäubungsmitteln gehandelt haben. Die Anklage lautet auf unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in 1․083 Fällen und unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 144 Fällen. Das Amtsgericht Amberg muss über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.



Ermittlungen von ZCB und Zollfahndungsamt München verursachenr Festnahme


Die Ermittlungen basieren auf intensiven Untersuchungen der ZCB und des Zollfahndungsamts München. Man konnte den Verdächtigen der bereits einschlägig vorbestraft ist, im Zeitraum zwischen Januar 2020 und Februar 2022 auf verschiedenen Darknet-Plattformen ausfindig machen. Er soll über seine Darknet-Vendoren-Accounts weiterhin als 1⸴3 Kilogramm Kokain, 600 Gramm Heroin und Crystal Meth an Kunden verkauft haben. Der mutmaßliche Täter hat damit insgesamt mindestens 166․846 Euro eingenommen. Laut den Ermittlern hat er die Drogen selbst zum Verkauf angeboten und dann die bestellte Ware von anderen Händlern bezogen um sie unter seinem eigenen Verkaufspreis an seine Kunden zu liefern.



Ermittlungen beginnen bei DarkMarket


Die Ermittlungen begannen bei der Zentralen Kriminalinspektion Oldenburg, indem man Spuren auf dem seit Januar 2021 geschlossenen Darknet-Marktplatz DarkMarket nachging. Die ZCB und das Zollfahndungsamt München identifizierten den Verdächtigen als User eines auf DarkMarket aktiven Verkäufer-Accounts. Des Weiteren konnten die Beamten dem 20-Jährigen ebenfalls auf anderen Darknet-Plattformen noch eine “Vielzahl weiterer Verkäufe”, zuordnen.



Kein rechtsfreier Raum im Darknet


Die ZCB und das Zollfahndungsamt München betonen. Dass Darknet kein rechtsfreier Raum ist. Die Ermittlungsbehörden arbeiten mit allen zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mitteln daran die Tatverdächtigen aus ihrer Anonymität im Netz herauszufiltern. Nur durch eine akribische Ermittlungs- und eine sehr enge Zusammenarbeit war es möglich, den Verdächtigen als mutmaßlichen Täter zu identifizieren und ihm die Taten in diesem Umfang zuzuordnen.








Kommentare

Der Fall zeigt, dass das Darknet kein sicherer Ort ist um illegalen Aktivitäten nachzugehen. Die Ermittlungsbehörden haben die Möglichkeit ebenfalls im Darknet Straftaten aufzudecken und die Täter zu identifizieren. Die Anklage gegen den mutmaßlichen Darknet-Drogendealer ist ein Beispiel dafür, dass illegale Aktivitäten im Netz nicht unentdeckt bleiben.


Anzeige